Briefabstimmungsbeantragung für den Bürgerentscheid „Stadtteilbibliotheken erhalten“

16. Mai 2013. Der Bürgerentscheid zum Thema „Stadtteilbibliotheken erhalten“ findet am Sonntag, 30 Juni 2013, statt. Die Abstimmungsbenachrichtigungen dafür werden ab dem 24. Mai 2013 von der Deutschen Post zugestellt. Wie bei allen anderen Wahlen können die Abstimmungsberechtigten auch bei diesem Bürgerentscheid per Briefabstimmung (Briefwahl) wählen.

Das Briefabstimmungsbüro (Briefwahlbüro) öffnet dazu am Montag, 3. Juni 2013, in den Kommissionszimmern I und II des Rathauses. Dort können alle Abstimmungsberechtigten für den Bürgerentscheid am 30. Juni 2013 die Briefabstimmungsunterlagen beantragen, wenn sie am Abstimmungstag daran gehindert sind, ein Stimmlokal aufzusuchen.

Die Wahlbehörde der Stadt Kassel weist darauf hin, dass Personen, die vor dem 3. Juni 2013 verreisen wollen, die Möglichkeit haben, schon jetzt einen formlosen schriftlichen Antrag zu stellen, auf dem Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum zu vermerken ist und der eigenhändig unterschrieben sein muss. Bei der Angabe einer Urlaubsanschrift ist unbedingt die genaue Adresse anzugeben, damit Fehlleitungen vermieden werden. Bei Verwandtenbesuchen ist es wichtig, den Namen der Familie anzugeben, bei der man sich aufhält. Die Anträge können auch per Fax gestellt werden (Fax-Nr. 0561 787-2278). Eine telefonische Antragstellung ist dagegen nicht erlaubt.

Der Antrag kann darüber hinaus auch ab dem 27. Mai 2013 online über die städtische Internetseite www.stadt-kassel.de/index_start.html aufgerufen, ausgefüllt und elektronisch an die Wahlbehörde der Stadt Kassel gesendet werden. Es ist ebenfalls möglich, die Briefabstimmungsunterlagen einem Bevollmächtigten auszuhändigen. Hierzu muss neben einem Antrag auch eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Antrag und Vollmacht sind auf der Abstimmungsbenachrichtigung abgedruckt. Ein Bevollmächtigter darf allerdings höchstens für vier Personen die Briefabstimmungsunterlagen in Empfang nehmen, er darf aber nicht für andere Personen abstimmen.

Die Zustellung der Abstimmungsbenachrichtigungen beginnt am Freitag, 24. Mai 2013. Auf der Abstimmungsbenachrichtigung ist bereits ein Antrag für die Übersendung oder Aushändigung der Briefabstimmungsunterlagen aufgedruckt. Personen, die an der Abstimmung durch Briefabstimmung teilnehmen möchten, müssen die Angaben ergänzen, den Antrag unterzeichnen und ihn in einem frankierten Umschlag an die Stadt Kassel, Wahlbehörde, 34112 Kassel senden. Die Anträge werden unverzüglich bearbeitet, so dass die Unterlagen nach wenigen Tagen wieder zugestellt werden, wenn sie nicht an einen anderen Ort nachgesandt werden sollen. Es ist auch möglich, während der Öffnungszeiten direkt im Briefabstimmungsbüro im Rathaus zu wählen.

Das Briefabstimmungsbüro ist zu folgenden Zeiten in den Kommissionszimmern I und II, 2. Stock, Hauptgebäude, Rathaus, geöffnet: Montag (8:00 bis 16:00 Uhr), Dienstag (8:00 bis 12:30 Uhr), Mittwoch (8:00 bis 18:00 Uhr), Donnerstag (8:00 bis 16:00 Uhr), Freitag (7:00 bis 12:30 Uhr) und Samstag (9:00 bis 12:00 Uhr).

Wer bis zum 9. Juni 2013 keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Wahlbehörde bis spätestens 14. Juni 2013 erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich nötigenfalls nachtragen lassen. Wer diese Frist versäumt, läuft Gefahr, dass er sein Stimmrecht verliert.

Das Briefabstimmungsbüro schließt am 28. Juni 2013 um 13 Uhr. Danach ist Briefabstimmung nur noch für den Personenkreis möglich, der nachweist, dass er wegen plötzlicher Erkrankung am Abstimmungstag kein Abstimmungslokal aufsuchen kann.

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