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Hanau, 23. Mai 2013
Oberbürgermeister begrüßen Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zum Kommunalen Finanzausgleich
Gemeinsame Erklärung von Stadtoberhäuptern großer hessischer Städte

Die Oberbürgermeister der großen hessischen Städte Frankfurt, Kassel, Offenbach, Gießen, Hanau und Marburg begrüßen das Urteil des Staatsgerichtshofes vom vergangenen Dienstag in Sachen Kommunaler Finanzausgleich (KFA). So erklärte das Gericht den Entzug von circa 360 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich für verfassungswidrig. Die OBs sehen sich insofern in ihrer Forderung nach einer verbesserten Finanzausstattung der Hessischen Kommunen bestätigt.

„Es ist gut, dass dieser bisher noch nie dagewesene Griff in die kommunalen Taschen, der auf massiven Widerstand der kommunalen Familie gestoßen ist, jetzt korrigiert wird“, so der Kasseler Oberbürgermeister Bertram Hilgen. Sein Hanauer Amtskollege Claus Kaminsky ergänzte: „Die hessischen Kommunen erhalten circa 600 Euro pro Einwohner aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Die beiden anderen ‚Geberländer’ Baden Württemberg und Bayern geben ihren Kommunen hingegen 800 Euro. Dieser Vergleich zeigt eindeutig, wie wir von Wiesbaden alleine gelassen werden.“

Der Entzug der 360 Millionen Euro aus dem KFA sei der negative Höhepunkt dieser Politik gegen die Kommunen gewesen, hier müsse die hessische Landesregierung nun glücklicherweise einen herben Dämpfer einstecken. „Wir Kommunen sind es, die die soziale, verkehrliche und gesellschaftliche Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger bereit stellen. Hier in unseren Städten leben die Menschen, hier besuchen sie die Kurse der Volkshochschulen, nehmen die Betreuungsangebote für ihre Kinder wahr oder gehen ins Theater. Der Staatsgerichtshof hat eindeutig gesagt, dass unsere freiwilligen Leistungen eben keine ‚Luxusleistungen’ darstellen, sondern zur Daseinsfürsorge gehören. Und genau deshalb brauchen wir eine ausreichende Finanzausstattung für die Hessischen Kommunen“, erläuterte Gießens Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz.

Die OBs sahen übereinstimmend nun das Land in der Pflicht, zeitnah den vom Staatsgerichtshof attestierten verfassungswidrigen Zustand zu beheben und nicht - wie es das Gericht ermöglicht hat - eine Änderung bis 2016 hinauszuzögern. „Statt eine echte Reform des kommunalen Finanzausgleichs in Angriff zu nehmen und den tatsächlichen Finanzbedarf der Kommunen zu ermitteln, ist die Landesregierung den für sie bequemsten Weg gegangen: pauschale Kürzungen, die nicht nachvollziehbar sind und Städte und Gemeinden im Mark treffen. Dafür hat die Landesregierung nun zu recht die Quittung erhalten, und diesen Missstand muss sie rasch beheben“, so Egon Vaupel, Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg. „Wir wollen und können nicht bis zum Jahr 2016 warten, bis der Kommunale Finanzausgleich wieder aufgestockt wird. Wir arbeiten am Rande unserer Leistungsfähigkeit und müssen uns tagtäglich nach der Decke strecken. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der behoben werden muss – im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger“, gab Offenbachs Oberbürgermeister Horst Schneider zu bedenken.

Auch sind sich die Stadtoberhäupter einig, dass das Land nun in einen intensiven Dialog mit den hessischen Kommunen eintreten muss, um den wirklichen Finanzbedarf der kommunalen Familie zu ermitteln. „Wir verlangen vom Land eine echte, eine belastbare und vor allem eine realistische Berechnung unseres Finanzbedarfes und keine politischen Spielereien. Denn letztlich sind nicht die Kommunen die Leidtragenden einer mangelhaften Finanzausstattung, sondern die Bürgerinnen und Bürger. Das wollen wir mit allen Mitteln vermeiden“, sagte der Frankfurter OB Peter Feldmann.

Offenbach Oberbürgermeister Horst Schneider  verwies darauf, dass in  Hessen die Kluft zwischen reichen und armen Kommunen immer größer werde. „Diese zunehmenden regionalen Disparitäten bedrohen das Erfolgsmodell der Bundesrepublik.  Die Teil­habechance  aller an der gesellschaftlichen Wohlstands­entwicklung muss ein zentrales Ziel für einen neuen Kommunalen Finanzausgleich sein“.

Schneider forderte deshalb einen passgenauen KFA in Hessen,  der die Mittel insbesondere dorthin lenke, wo sie dringend benötigt werden. Die  juristische Niederlage des Landes sieht Schneider daher als „Chance für die Kommunen, wenn das Land seiner Verantwortung nunmehr gerecht wird und eine verfassungskonforme  Reform des  kommunalen Finanzausgleichs angeht.“ Hierbei sei auch zu berücksichtigen, dass „die chronisch unterfinanzierten Kommunen dringend auf eine  deutliche Entlastung bei den Sozialausgaben angewiesen sind.“

In ihrer gemeinsamen Erklärung geben sich die OBs gesprächsbereit gegenüber dem Land, in sachlich konstruktiven Gesprächen zu einem guten und für die Menschen tragfähigen Ergebnis zu kommen.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266

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