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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 03.06.2013
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Aktion „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt“ “Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.” So einfach wie nachvollziehbar ist die finanzielle Versorgung von Kindern, die getrennt von einem Elternteil leben, gesetzlich geregelt. Dass dies im wahren Leben nicht immer so einfach ist, erleben die Mitarbeiter des Jugendamtes immer dann, wenn sie Mütter oder Väter in der Situation antreffen, in der sie ihr Kind zunächst einmal allein finanziell versorgen müssen. „Ich habe keinen Kontakt zu dem Unterhaltspflichtigen, wie komme ich an Unterhalt für mein Kind?“, „Wie hoch ist der Unterhalt?“ oder „Was kann ich machen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig oder nicht genug zahlt?“ – für die Klärung dieser und weiterer Fragen hat der Gesetzgeber die Position des Beistandes beim Jugendamt geschaffen. Veränderte Familienverhältnisse, weitere Kinder, Umzüge, ein neuer Arbeitgeber oder auch Arbeitslosigkeit - die Verhältnisse von Unterhaltspflichtigen können sich verändern. Aber auch bei Änderungen des Unterhaltsrechts und in der Rechtsprechung werden die Jugendamtsmitarbeiter tätig, um den Unterhaltsbetrag zu realisieren, der dem Kind zusteht. Beim großen Sommerfest, zu dem das städtische Jugendamt am Samstag, 8. Juni, zusammen mit weiteren Trägern der Jugendhilfe im Rahmen der diesjährigen bundesweiten Kampagne „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt“ einlädt, können sich Interessierte beim Team der Beistände ausführlich informieren. Das Fest findet von 10 bis 14 Uhr auf dem Schiller- und auf dem Werner-Jacobi-Platz statt. Telefonische Informationen gibt es unter 02371 / 217-2208. |
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