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Pressemitteilungen der Stadt Borken

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Liste der der zur Wahl stehenden Schöffen und Jugendschöffen liegt im Rathaus aus

06. Juni 2013. Die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 wird demnächst vom Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes Borken erfolgen. Für die Wahlen haben der Rat der Stadt Borken (Schöffen/innen) sowie der Ausschuss für Jugend und Familien (Jugendschöffen/innen) Vorschlagslisten entsprechend den Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes bzw. des Jugendgerichtsgesetzes beschlossen.

Da die Benennung von Wahlvorschlägen für die Schöffenlisten nicht zahlenmäßig begrenzt ist, hat die Stadtverwaltung auch dieses Mal, wie bereits in den Jahren 1996, 2000, 2004 und 2009, alle Personen, die sich freiwillig zur Übernahme des Schöffenamtes bereiterklärt haben und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, in die Vorschlagslisten der Stadt Borken aufgenommen.

Die Liste der Schöffen/innen und der Jugendschöffen/innen liegt im Rathaus der Stadt Borken (Zimmer A 101), während der üblichen Öffnungszeiten in der Zeit vom 10.06. bis 14.06.2013 zur Einsichtnahme aus.

Gegen die Aufnahme bestimmter Personen in diese Vorschlagslisten kann bis zum 21.06.2013 schriftlich oder zu Protokoll aus den in §§ 32, 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz aufgeführten Gründen Einspruch erhoben werden. Die §§ 32, 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz liegen ebenfalls zur Einsichtnahme aus.


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Stadt Borken
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- Pressestelle -
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Ansprechpartner:
Markus Lask
Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

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