Kreis Steinfurt. Die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – beabsichtigt die Naturschutzgebietsverordnungen für die Naturschutzgebiete Beermanns Venneken (Stadt Hörstel), Feuchtweide Darbrook (Stadt Rheine) und Randelbachquelle (Stadt Rheine) zu aktualisieren und die Schutzgebiete neu auszuweisen. Dabei wird das Gebiet „Beermanns Venneken“ gleichzeitig erweitert. Darüber hinaus plant die Bezirksregierung das Gebiet „Alte Fahrt“ (Ibbenbüren und Hörstel) als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Die Entwürfe der aktualisierten Schutzgebietsverordnungen und der neu geplanten Schutzgebietsverordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen noch bis zum 17. Juni 2013 beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg, bei der Stadtverwaltung in Ibbenbüren, der Stadtverwaltung in Hörstel sowie bei der Stadtverwaltung in Rheine zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt äußern.
Die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt 14/2013 des Kreises Steinfurt vom 10. Mai 2013 bekannt gemacht worden (www.kreis-steinfurt.de/Politik+Verwaltung/Veröffentlichungen/Amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz.
Für weitere Informationen steht das Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt, Telefon 05482/703343, zur Verfügung.