Stadt Hanau warnt vor "Kanal-Haien"
Tipps für die Untersuchung von Abwasserleitungen durch Fachfirmen
In jüngster Zeit melden sich wieder verstärkt Bürgerinnen und Bürger im Rathaus und
teilen mit, dass ihnen sehr günstige Angebote zur Untersuchung ihrer Abwasserleitungen
unterbreitet werden. Die Stadt Hanau rät, keine Haustürgeschäfte abzuschließen, wenn es um Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken geht, sondern sich bei Bedarf an den städtischen Eigenbetrieb Hanau Verkehr und Entsorgung (HVE) unter der Telefonnummer 06181/295-368 (Andreas Wagner) zu wenden.
Zur Begründung für die Untersuchung der Abwasserleitungen verweisen die an Haustüren auftauchenden Firmen auf gesetzliche Vorgaben. Richtig ist, dass jeder Grundstückeigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Entwässerungsanlagen selbst verantwortlich ist und diese entsprechend zu warten und instand zu halten hat. Dies ist unter anderem in der städtischen Abwassersatzung geregelt. Maßstab für einen ordnungsgemäßen Zustand sind dabei z.B. die in DIN-Normen verankerten Vorgaben.
Weiterhin ist im hessischen Wassergesetz geregelt, dass die Abwasser-Beseitigungspflichtigen – in diesem Fall die Stadt Hanau – Nachweise anfordern können, die den ordnungsgemäßen Zustand einer privaten Entwässerungsanlage belegen. Allerdings fehlen bislang konkrete Vorgaben, was derartige Nachweise enthalten müssen.
Anforderungen werden derzeit in allen Bundesländern diskutiert. Inzwischen ist
man sich zumindest in einem Punkt einig, dass nur eine bundeseinheitliche Lösung
zielführend ist, wozu es aber in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr kommen
wird. Daher hat die Stadt Hanau beschlossen, mit der Forderung nach Vorlage von Nachweisen abzuwarten, bis fest steht, welche Anforderungen konkret zu erfüllen sind. Den Grundstückeigentümern wird empfohlen ebenfalls abzuwarten, bis geklärt ist, was die Untersuchungen umfassen müssen.
Wenn im Einzelfall eine Untersuchung dennoch gewünscht wird, weil beispielsweise ein Grundstück verkauft werden soll, dann können sich Grundstückeigentümer von HVE beraten
lassen, welche Anforderungen erfüllt sein sollten, damit ein Nachweis zumindest nach
derzeitigem Stand nicht ein zweites Mal erbracht werden muss. Generell wird empfohlen sich zunächst an einen Sachverständigen zu wenden, der nachweislich über entsprechende Kenntnisse verfügt und sowohl die Untersuchung als auch mögliche Sanierungsarbeiten vorbereitet und überwacht. Eine Auswahl geeigneter Personen und Büros ist zum Beispiel bei der Ingenieurkammer Hessen zu erhalten. Der Sachverständige hat unter anderem. darauf zu achten, dass Kanal untersuchende Unternehmen über ein RAL-Gütesiegel oder ein vergleichbares Zertifikat verfügen. Mit der Vergabe eines derartigen Zertifikates wird üblicherweise sicher gestellt, dass dessen Inhaber über die notwendige Ausstattung, geeignetes Personal und genügend Erfahrung verfügt.
Weiterhin werten die Sachverständigen die Ergebnisse der Untersuchungen aus und
unterbreiten bei Bedarf einen Sanierungsvorschlag, bereiten erforderliche Schritte
vor, überwachen die Ausführung und prüfen die Abrechnungen. Ähnlich wie bei der Hauptuntersuchung beim Auto gilt das Vier-Augen-Prinzip: der TÜV inspiziert und die Fachwerkstatt repariert. Kontrolle und Umsetzen von Sanierungsarbeiten sollten niemals in einer Hand liegen!
Klar ist, dass dieses Verfahren nicht ganz billig ist. Eine qualifizierte Leistung hat immer
ihren Preis. Und hier finden unseriöse Anbieter ihren Ansatzpunkt. Mittlerweile gibt es
eine Reihe von Fallbeispielen, in denen Grundstückseigentümern ein scheinbar günstiges
Angebot unterbreitet wurde, um dann mit überhöhten Abrechnungen von meistens
nicht fachgerecht ausgeführtem Arbeiten einen Profit zu erzielen. Nicht umsonst
wird in diesem Zusammenhang von „Kanal-Haien“ gesprochen – und gewarnt.
Aufgrund der lückenhaften Gesetzeslage lässt sich das Unterbreiten dieser scheinbar
günstigen Offerten leider nicht unterbinden. Ziemlich sicher ist aber auch, dass die so
günstig erbrachten Nachweise später nicht akzeptiert werden.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266
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