Soforthilfe für Hochwasseropfer – 767.000 Euro bisher ausgezahlt
Formulare unter www.magdeburg.de
Ottostadt Magdeburg.
Seit dem 12. Juni wurden in Magdeburg insgesamt 1.058 Anträge auf Soforthilfe für Hochwassergeschädigte bewilligt. 766.794 € wurden bislang ausgezahlt oder auf ein Konto des Antragstellers überwiesen.
Die Anträge auf Soforthilfe für Geschädigte des Hochwassers in Magdeburg können in allen Magdeburger BürgerBüros gestellt werden. Das Geld wird in bar ausgezahlt oder einen Werktag nach Antragstellung überwiesen. Unterlagen der Betroffenen sind nicht erforderlich. Nur der Personalausweis muss vorgelegt werden. Die Formulare können unter www.magdeburg.de abgerufen werden. Wer den Antrag für andere stellen möchte, benötigt dazu eine Vollmacht und muss den Personalausweis des Vollmachtgebers vorlegen.
Jeder Erwachsene mit Wohnsitz in Magdeburg erhält nach dem Soforthilfeprogramm des Landes 400 Euro, jedes minderjährige Kind 250 Euro. Maximal werden pro Haushalt 2.000 Euro gezahlt. Die Hilfe kann auf das Konto überwiesen oder auch bar ausgezahlt werden. Für diese Hilfen gelten weder Einkommensgrenzen noch Schadenshöhen. Innerhalb eines Monats ist ein Nachweis der Schäden zu erbringen (z.B. durch Fotos). Die Formulare für die Soforthilfe können Betroffene unter www.magdeburg.de abrufen.
Adressen und Sprechzeiten der BürgerBüros finden Betroffene unter www.magdeburg.de.
Der Kontostand auf dem Spendenkonto der Landeshauptstadt bei der Stadtsparkasse Magdeburg (BLZ 81053272, Konto-Nr. 641017855, (Verwendungszweck: Hochwasserhilfe 2013) beträgt derzeit 242.269,08 Euro.
Für den steuerlichen Spendenabzug genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstituts. Eine Zuwendungsbestätigung ist nicht erforderlich.
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