VG-Entscheidung zur Grimm-Welt auf dem Weinberg: Pläne können jetzt umgesetzt werden

20. Juni 2013. Im Hinblick auf die Realisierung der geplanten Grimm-Welt auf dem Weinberg hat Oberbürgermeister Bertram Hilgen das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel (VG) begrüßt, das Bürgerbegehren „Rettet den Weinberg, Kassel“ als nicht zulässig zu erklären. Geplanter Baubeginn für die Grimm-Ausstellung ist im August 2013, die Fertigstellung des Gebäudes für Ende des Jahres 2014 geplant.

Bei der geplanten Grimmausstellung auf dem Weinberg handele es sich um ein Projekt mit großer Strahlkraft, das die Kasseler Museumslandschaft mit einem neuen Element, einer Wissenswelt mit einem ganz neuen Ansatz, ergänzen könnte. Zurzeit wird an der der Vertiefung der inhaltlichen Konzeption und Gestaltung der Ausstellung gearbeitet, nachdem seit dem Jahr 2008 Standort- und architektonische Fragen geklärt worden waren. Geplant ist eine moderne, interaktive Präsentation und Wissensvermittlung rund um das Thema Grimm und die fachliche sowie emotionale Ansprache der unterschiedlichen Besuchergenerationen.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte das am 28. Juni 2012 eingereichte Bürgerbegehren „Rettet den Weinberg, Kassel“ nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) mit einem Beschluss am 27. August 2012 als unzulässig betrachtet und zurückgewiesen. Hauptargument: Ein Bürgerbegehren, das sich gegen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung richte, müsse innerhalb der gesetzlichen Frist nach Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden. Einen Grundsatzbeschluss zum Standort Weinberg und der Auslobung eines Architektenwettbewerbs zum Neubau auf dem Weinberg hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits am 7. Februar 2011 gefasst.

Vertreter der Bürgerinitiative hatten am 18. Dezember 2012 Klage erhoben.

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