Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 20. Juni 2013

Gleichstellung: „Für die Rente ist es nie zu früh“

Informationsveranstaltung zur eigenständigen Altersvorsorge für Frauen

Bocholt (PID).

Warum muss man sich arbeitslos melden? Wie hoch ist die Rente? Wie werden Rentenansprüche erworben? – diesen und vielen weiteren Fragen stellte sich Elke Kellmann von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, Münster. In der Reihe „Frau + Beruf“ fand am 19. Juni 2013 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Für die Rente ist es nie zu früh – Rentenrecht aus Frauensicht“ im Bocholter Rathaus statt.

Eingeladen hatte zu dieser Veranstaltung, die vom Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken in verschiedenen kreisangehörigen Städten organisiert wird, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bocholt, Astrid Schupp.

Die Referentin zeigte in ihrem Vortrag Wege zur gesetzlichen Alterssicherung auf. „Es gibt Zeitpunkte im Leben“, so Elke Kellmann, „wo man das Rentensicherungsrecht selbst gestalten muss.“ Unter dem Motto „Nicht laufen lassen, sondern agieren!“ ermunterte sie die anwesenden Frauen, über ihre Rentenansprüche nachzudenken. So gibt es z. B. für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden ein Jahr Kindererziehungszeit für die Rente, das sich später mit 26,13 Euro Rente zu Buche schlägt. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 1992 geboren werden, bekommt man drei Jahre Kindererziehungszeit und eine spätere monatliche Rente von derzeit 78,39 Euro. „Zwei Kinder, geboren nach 1992, reichen demnach aus“, so die Referentin, „um die Mindestanwartschaft für eine Altersrente in Höhe nach fünf Jahren zu erwerben. Sie wies im Übrigen darauf hin, dass Kindererziehungszeiten beantragt werden müssen. Eine Kontrollmöglichkeit, ob diese schon berücksichtigt wurden, gibt die jährliche Rentenübersicht, die die Deutsche Rentenversicherung jeder Versicherten zuschickt.

Außerdem ging sie auf das Thema der Altersrente ein. 35 Versicherungsjahre müssen die Versicherten im Laufe ihres Lebens durch Schulausbildungs-, Beschäftigungs- und Kindererziehungszeiten erworben haben, um dann mit 65 bzw. 67 Jahren - früher mit Abschlägen - pünktlich die Altersrente zu bekommen. Zum Erwerb von Rentenzeiten können auch die Aufstockungsbeträge bei den sog. 400/450 Euro-Jobs beitragen. Diese liegen beim 400 Euro-Job derzeit bei 17,55 Euro monatlich. Mit diesem Betrag werden nicht nur 12 Monate pro Jahr Rentenzeiten erworben, sondern auch ein Betrag von rd. vier Euro monatliche Rente pro Jahr. Elke Kellmann warb daher dafür, die Aufstockungsmöglichkeit zu nutzen um z. B. auch Rehabilitationsmaßnahmen oder auch Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrenten in Anspruch nehmen zu können. Diese Leistungen erhält jede Versicherte nur dann, wenn sie in den letzten fünf Jahren mind. 36 Monaten Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat.

„Jede muss sich seine Ansprüche erarbeiten!“, sagte Elke Kellmann zum Abschluss der Veranstaltung. Sie wies auf die Möglichkeiten hin, dass jede Frau beim örtlichen Versicherungsamt ihr Rentenkonto klären kann. Außerdem gibt es die kostenlose Servicenummer 0800 1000 48011 der Deutschen Rentenversicherung sowie die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Zentrale Verwaltung, Partnerschaftsbeauftragte Petra Taubach, Telefon 0 28 71 95 33 28, E-Mail: ptaubach@mail.bocholt.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Frau und Beruf: Elke Kellmann referiert
Elke Kellmann, Deutsche Rentenversicherung Westfalen (links) und Astrid Schupp, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bocholt, im Gespräch mit Frauen, die sich am 19. Juni 2013 im Rahmen der Veranstaltung "Frau + Beruf" über ihre Rentenmöglichkeiten informieren. Foto: Petra Taubach, Stadt Bocholt