Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 04. Juli 2013
Hochwasser-Betroffene können ab sofort Spenden beantragen
Anträge unter www.magdeburg.de und in den BürgerBüros

Ottostadt Magdeburg.

 

Auf dem Spendenkonto für Flutopfer bei der Landeshauptstadt Magdeburg sind inzwischen mehr als 400.000 € eingegangen. Sie sollen den Betroffenen zugutekommen. Anträge auf Spendenauszahlungen können ab sofort in den BürgerBüros gestellt werden.

 

Die Stadt hat zur Verteilung der auf dem Spendenkonto eingegangenen Gelder eine Richtlinie erlassen, die heute in Kraft tritt. Anträge auf Gewährung von Geldern aus dem Spendentopf können vom Hochwasser Betroffene ab sofort in allen BürgerBüros stellen. Die Antragsformulare gibt es in den BürgerBüros und unter www.magdeburg.de. Bei der Antragstellung muss der Personalausweis vorgelegt werden.

 

Anträge können gestellt werden von 

a)    Mietern mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, die einen Hochwasserschaden an ihrem Hausrat erlitten haben

b)    Eigentümern selbst genutzten Wohnraums in Magdeburg, an dem ein Hochwasserschaden vorliegt

c)    Eigentümern von vermietetem Wohnraum in Magdeburg, an dem ein Hochwasserschaden vorliegt.

 

 Als Zuwendungsempfänger kommen in der Regel nur Haushalte in Frage, die durch unmittelbare und mittelbare Folgen des Hochwassers geschädigt sind, auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation der Hilfe bedürfen und deren Schäden durch die eigene Versicherung nicht vollständig reguliert werden.

 

Im Ausnahmefall können auch Körperschaften, Einrichtungen und Vereine, die im sozialen, kulturellen, sportlichen oder gesundheitlichen Bereich Dienste und Einrichtungen betreiben und dabei mildtätige Zwecke verfolgen, finanzielle Hilfen gewährt werden.

 

Bereits erhaltene Leistungen aus Versicherungen, von anderen Spendern oder aus den verschiedenen Soforthilfen für vom Hochwasser Betroffene werden bei der Gewährung von Geldern berücksichtigt. Die Höhe der ausgezahlten Beträge richtet sich nach der Höhe des Spendenaufkommens insgesamt sowie der Anzahl und Höhe der eingehenden Auszahlungsanträge. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zahlungen aus dem Spendenaufkommen.

 

Die vollständige Richtlinie und Antragsformulare finden Betroffene unter www.magdeburg.de. 

 



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de

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