05. Juli 2013
Stadt Mönchengladbach und Kreis Viersen erweitern
interkommunale Zusammenarbeit
Pressetermin: Montag, 8. Juli, 13 Uhr
Ort: Rathaus Abtei in Mönchengladbach, Raum 27
Der Kreis Viersen und die Stadt Mönchengladbach setzen ihre interkommunale Zusammenarbeit fort und erweitern ihr Leistungsspektrum zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundesbetreuungsgeldgesetz, das zum 1. August 2013 in Kraft tritt. Danach kann für Kinder vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats Betreuungsgeld in Anspruch genommen werden, wenn das Kind keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt und die Eltern kein Elterngeld beziehen. Oberbürgermeister Norbert Bude und Landrat Peter Ottmann unterzeichnen im Rahmen des Pressetermins im Beisein von Dr. Michael Schmitz, Sozialdezernent der Stadt Mönchengladbach, und Ingo Schabrich, Sozialdezernent im Kreis Viersen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben. Bei diesem Anlass erläutern sie die Hintergründe und Zusammenhänge dieser neuen Aufgabe.
Zur Berichterstattung – mit Fotografen – sind Sie eingeladen.
Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
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