12. Juli 2013
Kreis Viersen
Wann ist ein Job ein Minijob? Muss ein Feiertag bezahlt werden? Welche Rechte gelten bei Schwangerschaft oder Kündigung? Diese Fragen klärt eine Broschüre, in der sich Interessierte über die wichtigsten Regelungen des Minijobs informieren können. Die Gleichstellungsbeauftragten der kreisangehörigen Gemeinden und Städte sowie der Kreisverwaltung Viersen haben die Broschüre „Der Minijob – Rechte zu kennen, zahlt sich aus“ aktualisiert und in einer Auflage von 1750 Stück neu herausgegeben.
Die Broschüre ist kostenlos bei den Gleichstellungsstellen der Städte Viersen, Willich, Nettetal und der Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Grefrath erhältlich. Der Ratgeber liegt außerdem an der Infotheke im Kreishaus, Rathausmarkt 3, in Viersen aus und kann über den Online-Shop bestellt werden. Information bei Gabriele Cuylen, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Viersen, Telefon 02162/391003.
Minijob
Eine junge Frau arbeitet im Café - auch hierbei handelt es sich um einen Minijob. Eine neue Broschüre erläutert Regelungen beim Minijob.
Foto: HR-Webselling Pixelio / Abdruck honorarfrei.
Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
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Fax 02162 / 39-1026
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