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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 10.07.2013


Jugendschutzkontrollen beim IBSV Schützenfest

Iserlohn.

Am vergangenen Wochenende führte das Ordnungsamt Jugendschutzkontrollen auf dem Schützenfest des IBSV durch. Dabei fiel positiv auf, dass keine stark alkoholisierten Jugendlichen angetroffen wurden. Das Team des Ordnungsamtes führt dies auf die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Veranstalter im Vorfeld und die ausführliche Öffentlichkeitsarbeit zum Jugendschutz zurück.

Vor allem, um die Jugendlichen vor zu großem Alkoholkonsum zu schützen, waren in diesem Jahr die so genannten Erziehungsbeauftragungen, die es Jugendlichen ermöglichen, auch über 24 Uhr hinaus eine Veranstaltung zu besuchen, nicht zugelassen. Dennoch hielten sich auf dem Schützenfestgelände auch nach Mitternacht noch eine Vielzahl von Jugendlichen auf. Insgesamt wurden rund vierzig Jugendliche im Rahmen der Kontrollen in die Obhut der Eltern übergeben. Zum Beispiel hatte eine Jugendliche den Schülerausweis ihrer älteren Schwester dabei, weil sie meinte, so länger auf dem Schützenfestgelände bleiben zu können. Das Ordnungsamt wird entsprechende Mitteilungen an das Jugendamt und an die Eltern geben.

Das Ordnungsamt weist noch einmal darauf hin, dass Schützenfeste regelmäßig kontrolliert werden. Das Jugendschutzgesetz dient, wie der Name schon sagt, dem Schutz der Jugendlichen. Dieses Ziel sollte im Sinne aller, insbesondere der Verantwortlichen sein. Die Erziehungsberechtigten werden ausdrücklich gebeten, die Fürsorgepflicht für Ihre "Sprösslinge" einzuhalten und auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu achten. Nur so kann ein Schutz der unter 18-Jährigen gewährleistet werden - gerade im Hinblick auf den Alkoholkonsum.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht die Leiterin der städtischen Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Alexandra Carius unter der Rufnummer 02371 / 217-1630 gerne zur Verfügung.



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