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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 01.08.2013
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Jugendschutzkontrolle des Ordnungsamtes auf dem Schützenfest in Sümmern Am vergangenen Wochenende führten Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes Jugendschutzkontrollen auf dem Schützenfest in Sümmern durch. Insgesamt ist die Veranstaltung aus Sicht des Ordnungsamtes positiv verlaufen, was auch auf die gute Zusammenarbeit mit dem Veranstalter und dem Sicherheitsdienst zurückgeführt wird. Auf dem Festgelände hielten sich nach 24 Uhr noch einige Jugendliche unter achtzehn Jahren auf. Neun von ihnen wurden in die Obhut der Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten übergeben, da sie keine Erziehungsbeauftragungen vorweisen konnten. In diesen Fällen wurde zudem das Jugendamt informiert. Auch außerhalb des Schützenfestgeländes führten die Ordnungsamtsmitarbeiter Jugendschutzkontrollen durch (Spielplätze etc.). Dabei wurden fünf Jugendliche unter achtzehn Jahren angetroffen, die hochprozentigen Alkohol konsumierten. Gegen die in ihrer Begleitung angetroffenen über 18‑Jährigen wurde wegen der Abgabe des hochprozentigen Alkohols an die Minderjährigen ein Verwarngeld erhoben. Jugendschutzkontrollen führt das Ordnungsamt regelmäßig bei öffentlichen Veranstaltungen, Festivitäten oder Schützenfesten durch. Allen Eltern, die ihren minderjährigen Sprösslingen die Teilnahme auch nach der gesetzlich erlaubten Uhrzeit ermöglichen wollen, rät das Ordnungsamt, ihnen die so genannte "Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz" mitzugeben. Ein entsprechendes Formular kann über die Homepage der Stadt Iserlohn (www.iserlohn.de) unter dem Suchbegriff "Erziehungsbeauftragung" heruntergeladen werden. Für weitere Informationen zum Thema Jugendschutz steht die Leiterin der Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Alexandra Carius unter der Rufnummer 02371 / 217-1630 gern zur Verfügung. |
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