01. August 2013
Kreis Viersen
Startschuss zum Betreuungsgeld: Ab heute können Erziehungsberechtigte für jedes Kind Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro monatlich beantragen. Für den Kreis Viersen und die Stadt Mönchengladbach bearbeiten die Mitarbeiter im gemeinsamen Versorgungsamt an der Fliethstraße 88 in Mönchengladbach die Anfragen. Bislang gingen dort 60 Anträge auf Betreuungsgeld ein – die Hälfte aus dem Kreis Viersen.
Anrecht auf die 100 Euro haben Kinder vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats. Voraussetzung ist, dass das Kind keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege in Anspruch nimmt und die Eltern kein Elterngeld beziehen. Für jedes Kind bekommt man höchstens 22 Monate lang Betreuungsgeld. Ab August 2014 steigt der Satz auf 150 Euro pro Monat.
Interessierte können das Betreuungsgeld per E-Mail beantragen: betreuungsgeld@moenchengladbach.de
Informationen unter Telefon 02161/25-3883, -3886 bis -3890, sowie -3894 und -3895.
www.kreis-viersen.de
U3
Ein kleiner Junge schaut froh gelaunt durch ein Duplo-Fenster. Er hat auch allen Grund dazu: Ab heute gibt es das Betreuungsgeld für Kinder, die nicht in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege betreut werden.
Foto: Helena Souza/pixelio - Abdruck honorarfrei
Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat
Axel Küppers
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