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Meldung vom 18.06.2013
Was tun gegen Wespen und Hornissen?
Beseitigung von Wespen- oder Hornissennestern nur bei wirklicher Gefahr

Alljährlich zur Sommerzeit erreichen den Kreis Recklinghausen Hilferufe von Bürgern, die sich Gefahren durch Wespen oder durch andere Stechinsekten wie Hornissen oder auch Hummeln ausgesetzt sehen, besonders wenn Nester nahe an Wohnungen sind.

Meistens sind Ängste unbegründet, denn diese nützlichen Tiere sind nicht von sich aus angriffs­lustig, sondern reagieren auf Störungen. Man sollte dem Nest fernbleiben und auch die Hauptflugbahn der Tiere meiden. Gezielte Störungen an Nestern oder auch das Schlagen nach Tieren sollten sich von selbst verbieten. Flieggitter und -netze sind ein gutes Mittel, sich zu schützen.

Im Herbst werden die Nester von den Tieren aufgegeben, dann hat die Plage ein Ende.

Jetzt im Frühsommer weist die untere Landschaftsbehörde auf die Rechtslage hin:

Eine unnötige Bekämpfung der Tiere – etwa weil sie als lästig empfunden werden – ist ver­boten. Nur wenn Gefahren bestehen oder Schäden drohen, dürfen Maßnahmen gegen die Tiere erwogen werden. Nur wenn eine Umsiedlung nicht mit angemessenem Aufwand durchgeführt werden kann, darf die Tötung von Tieren als letztes Mittel in Betracht kommen.

Sachkundige Personen oder Firmen dürfen unmittelbar tätig werden, wenn die Gefahr von Wespen ausgeht.

Sind besonders geschützte Arten wie  Hornissen, Wildbienen oder Hummeln betroffen, muss eine Genehmigung der Naturschutzbehörde eingeholt werden. Zuständig hierfür sind in Nord­rhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Landschafts­behörden.

Rolf Rachuba ist als Ansprechpartner beim Kreis Recklinghausen erreichbar unter der Rufnummer 02361/536012.



Pressekontakt: k.krazewskiÖffentlichkeitsarbeit, Katharina Krazewski, Telefon: 02361/534612, katharina.krazewski@kreis-re.de
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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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