Briefwahlbüro öffnet am 19. August 2013

14. August 2013.

Das Briefwahlbüro wird am 19. August 2013 im Bürgersaal des Rathauses geöffnet. Hier können alle in Kassel Wahlberechtigten für die Bundes- und Landtagswahl am 22. September 2013 die Briefwahlunterlagen beantragen, wenn sie am Wahltag daran gehindert sind, ein Wahllokal aufzusuchen.

Kreiswahlleiter Hans-Jochem Weikert weist darauf hin, dass Personen, die vor dem 19. August verreisen wollen, die Möglichkeit haben, schon jetzt einen formlosen schriftlichen Antrag zu stellen, auf dem Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum zu vermerken sind und der eigenhändig unterschrieben sein muss. Hinsichtlich der Angabe einer Urlaubsanschrift unbedingt die genaue Adresse angeben, damit Fehlleitungen vermieden werden. Bei Verwandtenbesuchen ist es wichtig, den Namen der Familie anzugeben, bei der man sich aufhält. Die Anträge können auch per Fax (Fax-Nr. 0561-787-2278) gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist laut Gesetz nicht erlaubt.

Der Antrag kann ab dem 19. August 2013 auch online über die Internetseite der Stadt Kassel  www.stadt-kassel.de und den Button „Wahlen 2013“ aufgerufen, ausgefüllt und elektronisch an die Wahlbehörde gesandt werden. Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen einem Bevollmächtigten auszuhändigen. Hierzu muss neben einem Antrag auch eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Antrag und Vollmacht sind auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckt. Ein Bevollmächtigter darf allerdings höchstens für vier Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen, aber er darf nicht für andere Personen wählen.

Die Zustellung des Wahlbenachrichtigungsbriefes soll spätestens bis 1. September 2013 erfolgt sein. Auf der Rückseite ist bereits ein Antrag für die Übersendung oder Aushändigung der Briefwahlunterlagen aufgedruckt. Personen, die an den Wahlen durch Briefwahl teilnehmen möchten, müssen die Angaben auf der Rückseite ergänzen, den Antrag unterzeichnen und ihn in einem frankierten Umschlag an die Stadt Kassel, Wahlbehörde, 34112 Kassel senden. Die Anträge werden unverzüglich bearbeitet, so dass die Unterlagen nach wenigen Tagen wieder zugestellt werden, wenn sie nicht an einen anderen Ort nachgesandt werden sollen. Es ist auch möglich, während der Öffnungszeiten direkt im Briefwahlbüro im Rathaus zu wählen. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Montag: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr – 12.30 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr – 12.30 Uhr
Samstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Wer bis zum 1. September keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich bei der Wahlbehörde bis spätestens 6. September erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich nachtragen lassen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Wer diese Frist versäumt läuft Gefahr, dass er sein Stimmrecht verliert.

Das Briefwahlbüro schließt am Freitag, 20. September, um 18:00 Uhr. Danach ist Briefwahl nur noch für den Personenkreis möglich, der nachweist, dass er wegen plötzlicher Erkrankung am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen kann.

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