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Hanau, 15. August 2013
Keine Fördergelder für sozialen Wohnraum in Hanau
OB Kaminsky verärgert über restriktive Förderpolitik des Landes

Aller Voraussicht nach wird die Stadt Hanau bei der Verteilung von Fördergeldern des Landes Hessen zur Schaffung von Wohnraum für Sozialwohnungsberechtigte leer ausgehen. Zu diesem Schluss kamen Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Jens Gottwald, Geschäftsführer der Baugesellschaft Hanau GmbH, beim genauen Studium der Fördereckwerte für die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen, die jüngst veröffentlicht wurden.

Um mehr Wohnraum für Geringverdiener zu schaffen, gab das Land Hessen im Juli bekannt, künftig den Erwerb von Belegungsrechten für bestehende Wohnungen zu fördern. Für dieses Pilotvorhaben wurden für 2013 und 2014 je fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Projekt ist ein Teil des Sonderprogramms der Landesregierung zur Intensivierung des Wohnungsbaus. Es betrifft die Regionen in Hessen, in denen besonderer Wohnungsbedarf besteht und dort gering verdienende Haushalte die Probleme bei der Wohnungssuche haben. Dies sind Gemeinden im Gebiet des Regionalverbandes Rhein-Main und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern.

„Zwar passen wir gut in das Raster, doch leider sind die Kriterien für die Förderungswürdigkeit von Belegrechten so restriktiv, dass wir in Hanau nicht von diesem Programm profitieren können“, kritisiert Oberbürgermeister Claus Kaminsky verärgert. Gottwald habe bereits im April an ersten Treffen zu diesem Thema in Wiesbaden teilgenommen, um alles über das Förderprogramm zu erfahren. Doch erst vor kurzem habe die Landesregierung die äußerst restriktiven Kriterien für die Förderungswürdigkeit von Belegungsrechten veröffentlicht. Daraus gehen hervor, dass die betreffenden Wohnungen entweder leer stehen müssen oder ihre Belegrechte im Zeitraum zwischen Januar 2013 und Februar 2014 auslaufen müssen. „Beide Kriterien erfüllen wir in Hanau derzeit nicht“, so der OB. Auch auf wiederholte Nachfrage beim Ministerium habe man dort eine Ausnahmereglung für Hanau abgelehnt.

„Das ist wirklich ärgerlich! Allein für unsere Liegenschaft im Erlenweg 1, für die die Belegrechtbindung zum 31.12.2012 auslief, hätten wir stattliche 183.000 Euro Fördergeld erhalten können. Diese hätten wir umgehend in die geförderte Liegenschaft investiert“, so der OB. Doch auf Grund der starren Vorgaben des Ministeriums müsse man nun auf dieses Geld verzichten. „Die Leidtragenden sind in Zeiten des Schutzschirms am Ende die wohnungssuchenden Geringverdiener.“ Derzeit prüfe die Baugesellschaft ob der Ankauf von Belegungsrechten in weiteren Liegenschaften Sinn ergebe, „damit Hanau und seine Bürgerinnen und Bürger wenigsten zu einem kleinen Anteil von der Förderung profitieren können“, so der OB.

 

Hintergrund:

Um zeitnah Raum für Sozialwohnungsberechtigte (deren Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen darf) zur Verfügung zu stellen, setzt die Stadt auf den Ankauf von Belegungsrechten. Bei diesem Konzept erwirbt die Stadt Hanau das Recht, dem Eigentümer sozialwohnungsberechtigte Haushalte vorzuschlagen. Dieser ist dann verpflichtet, nur an einen solchen Bewerber die Wohnung zum vorgegebenen Betrag zu vermieten. Die Differenz zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhält der Eigentümer als einmaligen Zuschuss ausbezahlt. Während der Bau zusätzlichen Wohnraums eine gewisse Vorlaufzeit benötigt, kann so kurzfristig und damit zeitnah preiswerter Wohnraum für gering verdienende Haushalte zu bezahlbaren Preisen bereitgestellt werden.

 



Pressekontakt: Stadt Hanau, Ute Wolf, Telefon 06181/295-664

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