Fahrradstraße verbessert Situation für Radler am östlichen Fuldaufer

23. August 2013. Eine Fahrradstraße gibt es jetzt am östlichen Fuldaufer zwischen der Schwimmbadbrücke und der Drahtbrücke. Diese verläuft auf der Arndtstraße, der Blücherstraße und der Sternstraße. Fahrradstraßen erhöhen die Verkehrssicherheit und den Fahrkomfort für Radfahrer. Entscheidende Faktoren dafür sind: Radler haben Vorrang vor Autos, Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge ist auf 30 km/h begrenzt, und Autofahrer sind verpflichtet, sich ihre Fahrweise dem Radverkehr anzupassen und die Geschwindigkeit gegebenenfalls auch weiter zu senken. Die am Freitag eröffnete Fahrradstraße ist die zweite in Kassel. Bereits seit dem Jahr 2009 ist die Menzelstraße eine Fahrradstraße. Die positiven Erfahrungen dort haben dazu beigetragen, die Fahrradstraße Blücherstraße zur Förderung des Radverkehrs einzurichten. Die Strecke zwischen Schwimmbadbrücke und Drahtbrücke, entlang des östlichen Fuldaufers, wird sehr stark von Radfahrern frequentiert und führt über die Arndtstraße, die Blücherstraße und die Sternstraße durch die Unterneustadt. Für Einwohnerinnen und Einwohner aus Niestetal, Bettenhausen und der Unterneustadt verläuft darüber die Fahrradanbindung zum Naherholungsgebiet um den Bugasee. Wenn der Auedamms beispielsweise zum Zissel oder zum Tigerentenrennen gesperrt ist, werden der Hessische Radfernweg R1 und der Deutschlandradweg D9 über das östliche Fuldaufer umgeleitet. Um die Sicherheit und den Komfort für die Radfahrer zu erhöhen, wurde dieser Streckenabschnitt nun als zusammenhängende Fahrradstraße ausgewiesen. Die Fahrradstraße wird mit den Zeichen „Fahrradstraße/ Ende einer Fahrradstraße“ beschildert. Angebracht wird auch das Zusatzzeichen „Kraftfahrzeuge aller Art und Krafträder frei“. Dadurch wird gewährleistet, dass die in diesem Bereich ansässigen Gewerbebetriebe und die Sportanlage „Waldauer Wiesen“ für Auto- und Motorradfahrer erreichbar bleiben. Zur Verdeutlichung der neuen Verkehrsregelung werden an allen Zufahrten zur Fahrradstraße und auch im Streckenverlauf große Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn markiert. Die „Rechts vor Links“-Vorfahrtsregelung wird auch in der Fahrradstraße beibehalten, um die Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs nicht zu erhöhen. Die Gesamtkosten für Beschilderung und Markierung liegen bei etwa 8.500 Euro.

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