Mehr als 14.000 Kasseler haben bislang Briefwahlunterlagen beantragt

05. September 2013. Etwa 14.500 Wahlberechtigte aus Kassel haben bislang im Rathaus Briefwahlunterlagen für die Bundes- und Landtagswahl beantragt. Im Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses können alle in Kassel Wahlberechtigten für die Bundes- und Landtagswahl am 22. September 2013 die Briefwahlunterlagen beantragen, wenn sie am Wahltag daran gehindert sind, ein Wahllokal aufzusuchen. Die Stadt geht davon aus, dass zirka 24.000 der etwa 142.000 Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragen.

In den vergangenen Tagen sind die sogenannten Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt worden. Auf deren Rückseite ist ein Antrag für die Übersendung oder Aushändigung der Briefwahlunterlagen aufgedruckt. Personen, die an den Wahlen durch Briefwahl teilnehmen möchten, müssen die Angaben auf der Rückseite ergänzen, den Antrag unterzeichnen und ihn in einem frankierten Umschlag an die Stadt Kassel, Wahlbehörde, 34112 Kassel senden. Die Anträge werden unverzüglich bearbeitet, so dass die Unterlagen nach wenigen Tagen wieder zugestellt werden, wenn sie nicht an einen anderen Ort nachgesandt werden sollen.

Der Antrag auf Briefwahl kann auch online über die Internetseite der Stadt Kassel www.stadt-kassel.de und den Button „Wahlen 2013“ aufgerufen, ausgefüllt und elektronisch an die Wahlbehörde gesandt werden. Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen einem Bevollmächtigten auszuhändigen. Hierzu muss neben einem Antrag auch eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Antrag und Vollmacht sind auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckt. Ein Bevollmächtigter darf allerdings höchstens für vier Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen, aber er darf nicht für andere Personen wählen.

Es ist auch möglich, während der Öffnungszeiten direkt im Briefwahlbüro im Rathaus zu wählen. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag: 8 bis 16 Uhr, Dienstag: 8 bis 12.30 Uhr, Mittwoch: 8 bis 18 Uhr, Donnerstag: 8 bis 16 Uhr, Freitag: 7 bis 12.30 Uhr sowie Samstag: 9 bis 12 Uhr

Das Briefwahlbüro schließt am Freitag, 20. September, um 18 Uhr. Danach ist Briefwahl nur noch für den Personenkreis möglich, der nachweist, dass er wegen plötzlicher Erkrankung am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen kann.

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