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Länderbeirat der Bundesingenieurkammer befasst sich mit der HOAI-NovelleDüsseldorf,
09.09.2013
Einen kritischen Rückblick auf die Einführung der neuen HOAI hat der Länderbeirat der Bundesingenieurkammer bei seiner Sitzung in Düsseldorf gezogen. Der Vorstand der Bundesingenieurkammer und die 16 Präsidenten der Länderkammern befassten sich bei ihrem Treffen vom 3. September unter anderem mit der Frage, wie in künftigen Fällen eine bessere Transparenz zwischen der Bundesingenieurkammer und den Länderkammern erreicht werden könne. Das Zusammenwirken unter den Länderkammern müsse gerade bei der Frage der auskömmlichen Honorierung von Planungsleistungen gestärkt werden, sagte der Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, der derzeit Sprecher des Länderbeirats ist. Bedauerlich sei zudem, dass es nicht gelungen sei, bis zum Ende des Novellierungsprozesses eine einheitliche Positionierung unter den betroffenen Berufsträgern durchzuhalten.
Aufgrund der Erfahrungen bei der Novellierung sei es dringend nötig, die Zuständigkeit für die HOAI vom Bundeswirtschaftsministerium in das entsprechende Fachministerium, das Bundesbauministerium, zu verlegen. Die Zeit bis zu den nach der Bundestagswahl anstehenden Koalitionsverhandlungen müsse genutzt werden. Zudem soll in einem zweiten Schritt mit der EU geklärt werden, wie zukünftig preisrechtliche Regelungen in Europa zu bewerten sind.
Ein weiterer Punkt der Tagesordnung widmete sich den Vorbereitungen auf die Bundesingenieurkammer-Versammlung am 18. Oktober in Leipzig. Zudem wurde darüber informiert, wie die Vorbereitungen zum Jubiläum anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Bundesingenieurkammer 2014 aussehen. Die Bundesingenieurkammer informierte außerdem darüber, dass die Zusammenarbeit mit dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) auf Bundesebene intensiviert werden soll. Dazu wurde eine entsprechende Vereinbarung verabschiedet. Überdies befasste sich der Länderbeirat mit dem aktuellen Stand zur Novellierung der Ingenieurkammergesetze in den Ländern.
Der Länderbeirat trifft sich mindestens zweimal im Jahr und behandelt alle Angelegenheiten der Bundesingenieurkammer, durch welche die Interessen der Mitgliedskammern berührt sind. Das Gremium besteht aus dem Vorstand der Bundesingenieurkammer und den Präsidenten der 16 Länderkammern. Es hat unter anderem die Aufgabe, den Vorstand der Bundesingenieurkammer in Fragen zu aktuellen berufspolitischen Entscheidungen zu beraten.
Fotos: Ingenieurkammer-Bau NRW/Mair Michael BossePressesprecher Ingenieurkammer-Bau NRW Zollhof 2 40211 Düsseldorf Tel. 0211-130 67 132 Fax 0211-130 67 150 Mobil 0170-6341750 E-Mail bosse@ikbaunrw.de Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (IK-Bau NRW) ist die berufsständische Selbstverwaltung und Interessenvertretung der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure in Nordrhein-Westfalen. Mit mehr als 10.000 Mitgliedern ist sie die mitgliederstärkste Ingenieurkammer in Deutschland. |