Aktuelle Meldungen der Stadt Hanau

RSS-Feed abonnieren

[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[E-Mail-Abo]
[Suche]

[Druckansicht]

Hanau, 09. September 2013
OB erstattet Strafanzeige wegen volksverhetzender Plakatmotive
Stadt Hanau verbietet weitere NPD-Kundgebung auf dem Marktplatz

Eine weitere, für den kommenden Mittwoch (11. September) nachmittag angemeldete Kundgebung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) auf dem Hanauer Marktplatz hat die Stadt verboten. Eine entsprechende Verfügung des Oberbürgermeisters als Versammlungsbehörde ist der NPD noch am Montag nachmittag zugegangen. Wie Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky dazu erklärt, versucht die Stadt wie schon beim ersten Mal, sich dagegen zu wehren, dass die Veranstaltung unter dem Motto „Asylflut und Eurowahn stoppen-NPD in den Bundestag“ in der Hanauer Innenstadt stattfinden kann. Dabei kündigt der OB an, dieses Mal im Zweifelsfall auch den Verwaltungsgerichtshof in Kassel anzurufen, sollte das Verwaltungsgericht in Frankfurt erneut die Verbotsverfügung aufheben.

Es müsse in jedem Fall vermieden werden, dass es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und zu Straftaten gegen Leib und Leben sowie zu Sachschäden und erneut zu volksverhetzenden und beleidigenden Reden kommen werde. Deshalb wird in der Verfügung der Sofortvollzug angeordnet. Auch dass sich die NPD auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen könnte, wird vonseiten der Stadt abgelehnt, denn darauf kann sich nach Ansicht des OB selbst nur berufen, wer bereit ist, die staatliche Ordnung einzuhalten.

„Während wir beim ersten Mal noch auf Vermutungen angewiesen waren, was die Inhalte der Wahlkampfparolen anging, kennen wir inzwischen die volksverhetzenden Äußerungen und menschenverachtenden Redebeiträge aus eigenem Erleben, die allesamt geeignet sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören.“ Er sei nicht bereit, so Kaminsky, solche Tiraden ein weiteres Mal hinzunehmen. In der Verfügung heißt es wörtlich: „Aufgrund der Kundgebung am 27.08.2013 in Hanau, der Kundgebung am selben Tag in Mannheim mit volksverhetzenden und beleidigenden Äußerungen und Auflösungsverfügungen, dem wiederholten Aufstellen von Plakaten mit volksverhetzendem Inhalt,  ist ganz sicher damit zu rechnen, dass auf der Kundgebung am 11.09.2013 erneut Reden mit volksverhetzendem Inhalt gehalten werden und der Straftatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB und der Beleidigung gem. §§ 185 ff. StGB erfüllt wird.“

Die rechtsextremistische Partei hatte bereits vor rund zwei Wochen eine Wahlveranstaltung in der Brüder-Grimm-Stadt angemeldet, die die Stadt auf Geheiß des Verwaltungsgerichtes stattfinden lassen musste. In Absprache mit der Polizei wurde der Versammlungsort kurzfristig vom Marktplatz auf ein Areal am Kurt-Blaum-Platz verlegt. Nachdem der Bundesvorsitzende Holger Apfel volksverhetzende Parolen geäußert hatte, zog der Hanauer OB Konsequenzen und ließ die Versammlung vorzeitig auflösen.

Daran knüpft die Stadt mit ihrer jüngsten Verbotsverfügung direkt an. Wie OB Kaminsky erläutert, sieht die Stadt Hanau angesichts der Geschehnisse am und nach dem 27. August von der erneut angekündigten Kundgebung eine konkrete Gefahr ausgehen, der auch nicht durch geeignete Auflagen entgegnet werden könne, denn die NPD habe „wiederholt gezeigt, sowohl in Hanau als auch in anderen Städten, dass sie nicht bereit ist, sich an Recht und Gesetz zu halten.“

Daneben führt die Stadt auch zahlreiche logistische Aspekte gegen die Kundgebung ins Feld: der beantragte Zeitrahmen zwischen 15 und 20 Uhr könne schon wegen des an diesem Tag regelmäßig stattfindenden Wochenmarktes nicht geboten werden.

Auch die Entfernung der NPD-Plakate am vergangenen Freitag wird noch ein juristisches Nachspiel haben. Während die NPD telefonisch im Büro des Oberbürgermeisters eine Strafanzeige angekündigt hat, liegt die Strafanzeige des OB wegen Volksverhetzung gegen den NPD-Landesvorsitzenden Daniel Knebel der Staatsanwaltschaft bereits vor. Wie in der Begründung ausgeführt wird, war die NPD ultimativ aufgefordert worden, ihre Plakate mit den volksverhetzenden und menschenverachtenden Aussagen zu entfernen. Nachdem sie dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist und auch keine Rechtsmittel gegen diesen Bescheid eingelegt hatte, ist die Stadt tätig geworden und hat zehn Plakate im „Wege der Ersatzvornahme“ entfernt. Die fraglichen Plakatmotive waren nach Ansicht der Stadt geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören und zum Hass gegen Teile der Bevölkerung anzustacheln.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929

[Zurück]


Stadt Hanau
Öffentlichkeitsarbeit
Am Markt 14-18
63450 Hanau

Oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de

Die Pressestelle "Stadt Hanau" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. presse-service.de