Kreis Unna - Presse und Kommunikation

10. September 2013

Kreis zum Bildungs- und Teilhabepaket

Anträge auf Leistungen ab sofort einfacher und schneller

Kreis Unna. (PK) Mit Beginn des neuen Schuljahres können anspruchsberechtigte Familien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket einfacher und schneller beantragen. Darauf weist die Kreisverwaltung Unna hin.

 

„Nach mehr als zwei Jahren und rund 65.000 bearbeiteten Anträgen im Kreis ist der mit der Umsetzung des Gesetzes von Anfang an verbundene bürokratische Aufwand nicht mehr zu übersehen gewesen“, erklärt Stefan Eggert, Koordinator für Bildung und Teilhabe in der Kreisverwaltung Unna. Der Bundesgesetzgeber habe nun reagiert und ein „Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ erlassen. „Wir beim Kreis haben gleich nachgezogen und die Änderungen in unsere Richtlinien zum Bildungs- und Teilhabepaket eingebaut“, so Eggert weiter. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

 

Schülerfahrkosten/Schülerbeförderung

Die Kreisverwaltung bzw. das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Schülerbeförderung, wenn die Schüler aufgrund der Entfernung zur Schule auf die Beförderung angewiesen sind. Allerdings ist ein Eigenanteil von pauschal 5 Euro zu zahlen. Bezieher des Flash-Ticket-Plus können ebenfalls einen Zuschuss zu den Kosten bei der Kreisverwaltung bzw. beim Jobcenter beantragen.

 

Fahrten von Kindertagesstätten/Schulausflüge: Geldleistung erlaubt

Plant z.B. die Schulklasse oder eine Kindergartengruppe einen Ausflug oder eine Fahrt, werden die Kosten übernommen. Neu ist, dass der Betrag auch als Geldleistung direkt an die Eltern gezahlt werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kinder auch teilnehmen können. Bislang durfte der Kreis Unna bzw. das Jobcenter keine direkte Überweisung an die Eltern vornehmen, sondern musste mit dem Anbieter der Fahrt direkt abrechnen. Wenn es keinen Anbieter gab oder dieser nur Barzahlung akzeptierte, war eine Kostenübernahme kompliziert.

 

Soziale und kulturelle Teilhabe: Antrag wirkt zurück

Für die Teilhabe an bestimmten Aktivitäten erhalten Kinder aus Familien mit kleinem Geldbeutel 10 Euro monatlich. Oftmals fallen diese Kosten z.B. pro Quartal oder halbjährlich an. Hinzu kommt, dass Kinder sich zu einem beliebigen Zeitpunkt zur Teilhabe entscheiden, der völlig unabhängig vom Antrag auf Arbeitslosengeld II ist. Diese zeitlichen Differenzen waren problematisch. Nun gelten zeitliche Spielräume, so dass der Betrag von maximal 120 Euro jährlich früher „angespart“ werden kann.

 

Notwendige Ausstattung für Teilhabe übernehmen

Ein großer Nachteil der Teilhabeleistung wurde gelöst: Bisher konnte der Teilhabebetrag nur für den Mitgliedsbeitrag o.ä. verwendet werden. Was der Kreis Unna immer bemängelte: Zum Fußballspielen brauchen Kinder Sportschuhe, zum Musizieren ein Instrument. Die Ausstattung zum Mitmachen, kann jetzt auch finanziert werden. Allerdings bleibt der Betrag von maximal 10 Euro monatlich unverändert.

 

Eilfälle: nachträgliche Kostenerstattung möglich

Für die Bildungs- und Teilhabeleistungen gilt grundsätzlich: Leistungen erhält nur, wer einen Antrag gestellt hat. Die Leistungen werden als Sach- und Dienstleistung gewährt, indem die Kosten dem Leistungsanbieter überwiesen werden. Manchmal kann aber aus zeitlichen Gründen der Antrag nicht rechtzeitig gestellt werden. Und manchmal besteht der „Anbieter“ einer Leistung auf Barzahlung durch die Kinder und Schüler. In solchen Fällen kann die Kreisverwaltung Unna oder das Jobcenter nun nachträglich die Kosten an die Eltern und Jugendlichen erstatten.




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