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Wählen gehen auch ohne Wahlbenachrichtigung – Briefwahl bis 20. September möglich

12. September 2013. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Bundes- und Landtagswahl am 22. September 2013 sind seit Monatsanfang an alle Kasseler Wahlberechtigten durch die Deutsche Post zugestellt worden. Dennoch ist es in Einzelfällen möglich, dass einige Bürgerinnen und Bürger keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, obwohl sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind, erklärte die Wahlbehörde. Möglicherweise seien diese Briefe auf dem Postweg verloren gegangen. Dennoch könne jeder Wahlberechtigte am Wahlsonntag seine Stimme abgeben, wenn er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und er in dem für ihn zuständigen Wahllokal seinen Personalausweis vorlege, so die Wahlbehörde weiter.

Alle Wahllokale mit Anschrift und Wahlbezirk sind auf der Internetseite der Stadt Kassel unter www.stadt-kassel.de/index_start.html unter dem Button „Wahlen 2013“ aufgeführt. In der Auflistung ist übrigens auch ein Hinweis gegeben, ob das Wahllokal barrierefrei zugänglich ist. Wer keine Wahlbenachrichtigung besitzt oder sie verloren hat, sein Wahllokal auch nicht kennt, kann die Wahlbehörde – auch noch am Wahlsonntag - telefonisch unter der Rufnummer 787-8510 kontaktieren.

Die Wahlbehörde weist weiter darauf hin, dass der Wahlbenachrichtigungsbrief lediglich den Hinweis gibt, dass am 22. September 2013 der Deutsche Bundestag und der Hessische Landtag gewählt werden und wo sich das zuständige Wahllokal befindet. Den Wahlvorständen hilft dieser Brief anhand der eingedruckten Nummer, den Wähler bzw. die Wählerin schneller im Wählerverzeichnis zu finden. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist kein Wahlausweis, wie vielfach angenommen wird.

Briefwahl bis 20. September möglich

Briefwahlanträge können noch bis zum Freitag, 20. September, 18 Uhr im Bürgersaal des Kasseler Rathauses gestellt werden, teilte die Wahlbehörde mit. Bislang haben fast 20.000 Kasseler Bürgerinnen und Bürger Briefwahl beantragt, sagte ein Sprecher.

Personen, die Briefwahlunterlagen beantragt, jedoch nicht empfangen haben und dies gegenüber der Wahlbehörde glaubhaft versichern, können diese bis Samstag, 21. September 2013, 12 Uhr erhalten. Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses ist dafür am 21. September von 9 bis 12 Uhr geöffnet.

Bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr dürfen noch Briefwahlunterlagen an Personen ausgegeben werden, die nach der Schließung der Briefwahlbüros plötzlich erkrankt sind. Die Betroffenen müssen dann einen schriftlichen Antrag stellen und eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, die Unterlagen entgegenzunehmen. Zudem ist ein ärztliches Attest über die plötzliche Erkrankung bzw. eine Bestätigung über die stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus vorzulegen. Antrag und Bevollmächtigung sind bereits auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vorgedruckt und müssen lediglich ausgefüllt und vom Erkrankten unterschrieben werden.

Wahlstatistik zur Bundes- und Landtagswahl

Bei der kombinierten Bundes- und Landtagswahl werden wieder in einigen Wahlbezirken statistische Daten erhoben. Zu diesem Zweck werden besondere Merkmale auf die Stimmzettel gedruckt. Altersgruppe und Geschlecht werden durch einen in der rechten oberen Ecke des Stimmzettels aufgedruckten Buchstaben (A bis F Männer, G bis M Frauen) und Jahreszahlen markiert. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Wahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen und die jeweilige Altersgruppe so groß ist, dass keine Rückschlüsse auf die Stimmabgabe erfolgen können. Aufgedruckt ist beispielsweise "Frau, geboren 1944 bis 1953, L".

Die Stimmenauszählung am Wahlabend erfolgt nicht nach Altersgruppen, sondern wie in allen anderen Wahllokalen auch nur nach der Stimmabgabe. Die Auswertung der Daten nimmt das Hessische Statistische Landesamt in Wiesbaden zentral für Hessen vor. Ergebnisse für die einzelnen Wahlbezirke werden nicht erhoben. Das Wahlgeheimnis bleibt in jedem Fall gewahrt.

An der repräsentativen Wahlstatistik beteiligt sind die Kasseler Wahlbezirke 0213 Kindertagesstätte Menzelstraße, 0311 und 0312 Aschrottheim, 0913 Clubhaus Spielverein 06 und 1317 Fasanenhofschule. In den genannten Wahllokalen sind Informationen zu der Datenerhebung erhältlich.

Das Loch in den Stimmzetteln für die Bundes- und Landtagswahl

Sämtliche Stimmzettel, sowohl für die Bundes- als auch die Landtagswahl sind in der rechten oberen Ecke gelocht. Das Loch dient blinden und stark sehbehinderten Menschen zur Orientierung. Diese haben die Möglichkeit, mit einer Wahlschablone selbst zu wählen und sind deshalb nicht mehr darauf angewiesen, die Hilfe anderer Menschen bei der Kennzeichnung des Stimmzettels in Anspruch zu nehmen.

Die Schablonen werden vom Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. hergestellt und vertrieben. Dazu gibt es eine CD, die sämtliche Stimmzettelinformationen enthält.

Die Schablonen sind weder über die Wahlbehörde der Stadt Kassel erhältlich, noch werden sie am Wahltag in den Wahllokalen vorrätig sein, weil der Nutzer einer solchen Schablone ohne die Hinweise auf der CD seine Stimme nicht ordnungsgemäß abgeben kann. Interessenten werden daher gebeten, sich zeitnah an den Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V., Eschersheimer Landstraße 80, 60322 Frankfurt am Main, zu wenden.



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