18. September 2013. Etwa 23.327 Wahlberechtigte aus Kassel haben bislang im Rathaus Briefwahlunterlagen für die Bundes- und Landtagswahl beantragt. Im Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses können alle in Kassel Wahlberechtigten für die Bundes- und Landtagswahl am 22. September 2013 die Briefwahlunterlagen beantragen, wenn sie am Wahltag daran gehindert sind, ein Wahllokal aufzusuchen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten zugeschickt worden war, ist ein Antrag für die Übersendung oder Aushändigung der Briefwahlunterlagen aufgedruckt. Personen, die an den Wahlen durch Briefwahl teilnehmen möchten, müssen die Angaben auf der Rückseite ergänzen, den Antrag unterzeichnen ihn am besten persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus abgeben. Das Briefwahlbüro im Bürgersaal ist noch bis Freitag, 18 Uhr, geöffnet. Der Antrag auf Briefwahl kann auch online über die Internetseite der Stadt Kassel www.stadt-kassel.de und den Button „Wahlen 2013“ aufgerufen, ausgefüllt und elektronisch an die Wahlbehörde gesandt werden. Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen einem Bevollmächtigten auszuhändigen. Hierzu muss neben einem Antrag auch eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Antrag und Vollmacht sind auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckt. Ein Bevollmächtigter darf allerdings höchstens für vier Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen, aber er darf nicht für andere Personen wählen. Es ist auch möglich, während der Öffnungszeiten direkt im Briefwahlbüro im Rathaus zu wählen. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Donnerstag: 8 – 16 Uhr Freitag: 7 – 18 Uhr Das Briefwahlbüro schließt am Freitag, 20. September, um 18 Uhr. Bis zum Wahlsonntag, 22. September, um 15 Uhr dürfen nur noch Briefwahlunterlagen an Personen ausgegeben werden, die nach der Schließung des Briefwahlbüros plötzlich erkrankt sind. Das Briefwahlbüro hat für diese Fälle am Samstag von 9 bis 12 Uhr und am Sonntag von 9 bis 15 Uhr geöffnet. Die Betroffenen müssen dann einen schriftlichen Antrag stellen und eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, die Unterlagen entgegenzunehmen. Zudem ist ein ärztliches Attest über die plötzliche Erkrankung bzw. eine Bestätigung über die stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus vorzulegen. Antrag und Bevollmächtigung sind bereits auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vorgedruckt und müssen lediglich ausgefüllt und vom Erkrankten unterschrieben werden. Die Wahlunterlagen müssen dann bis spätestens Sonntag, 18 Uhr, im Briefwahlbüro im Rathaus abgegeben oder in den Briefkasten am Rathaus-Haupteingang eingeworfen sein.
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