Stadt Kassel stellt schrittweise auf SEPA-Zahlungsverkehr um

30. September 2013. Die Stadt Kassel wird in den kommenden Wochen schrittweise auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren umstellen. Mit der Single Euro Payments Area (SEPA) wird zum 1. Februar 2014 ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum geschaffen. Ab diesem Zeitpunkt muss die Stadt Kassel Überweisungen und Lastschriften nach dem neuen SEPA-Verfahren vornehmen. Eine frühere Umstellung ist möglich. Diese Möglichkeit wird die Stadt Kassel nutzen, denn bei mehr als 100.000 vorliegenden Einzugsermächtigungen kann die Stadt Kassel nicht alle Umstellungsarbeiten zu einem Stichtag erledigen.

Mit der Umstellung begonnen wird ab 7. Oktober 2013 mit den Forderungen von Frischwassergebühren. Die anderen Forderungsarten werden folgen. Die Kunden werden vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über den Fälligkeits- und Abbuchungstermin von der Stadt informiert. In diesem Schreiben teilt die Stadt den Kunden auch die Gläubiger-Identifikationsnummer (ID) und die Mandatsreferenznummer der Stadt mit. Mit diesen Kennungsnummern kann das Kreditinstitut des Kunden die Stadt eindeutig als „Gläubiger“ identifizieren.

Was bedeutet SEPA? Bankkunden müssen ab kommenden Februar, statt der Kontonummer und der Bankleitzahl die internationale Bankkontonummer IBAN verwenden. Die IBAN setzt sich aus der bisherigen Kontonummer, der Bankleitzahl sowie der jeweiligen Länderkennung zusammen. Das neue Verfahren birgt daher keine gravierenden Veränderungen. Der bargeldlose Zahlungsverkehr im In- und Ausland wird einfacher und schneller. Innerhalb eines Werktages sollen Transaktionen abgeschlossen sein. Detailinformationen zu SEPA stehen unter https://www.sepadeutschland.de/ zur Verfügung. Dies ist ein Service der Deutschen Bundesbank.

Mit der Einführung des SEPA-Verfahrens wird das bisherige Lastschrifteinzugsverfahren, im gesamten Euroraum, durch das SEPA-Basis-Lastschriftmandat abgelöst. Die der Stadt bereits heute für den Einzug von Steuern, Abgaben, Beiträgen usw. vorliegenden Einzugsermächtigungen, werden in das neue Lastschriftmandat umgewandelt. In Zukunft sollten nur noch SEPA-Basis-Lastschriftmandate mit der IBAN und BIC erteilt werden.

Neu ist, dass die Stadt den Kontoinhaber vor dem ersten Lastschrifteinzug mittels SEPA-Mandat schriftlich über die geplante Abbuchung informieren muss. Dies kann mit einer gesonderten Vorabankündigung, oder bereits mit dem Abgaben- oder Forderungsbescheid durch die Mitteilung des Fälligkeits- und Abbuchungstermins erfolgen. Hierdurch soll erreicht werden, dass der Kontoinhaber rechtzeitig dafür sorgen kann, dass genügend Geld auf dem Konto vorhanden ist. Auch das Kreditinstitut wird über die geplante Abbuchung frühzeitig informiert.

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