Kreis Unna - Presse und Kommunikation

07. Oktober 2013

Bei Auslandsreisen beachten

Auch Tiere brauchen Papiere

Kreis Unna. (PK) Die nahenden Herbstferien sind für viele eine gute Gelegenheit, um auf Reisen zu gehen. Doch nicht nur zweibeinige Grenzgänger benötigen Ausweispapiere, auch ihre tierischen Freunde kommen beim Reisen nicht ohne Dokumente aus. Deshalb weist die Kreis-Veterinärbehörde auf geltende Reiseregelungen hin.

 

Mit einem gültigen EU-Heimtierausweis, einer aktuellen Tollwutschutzimpfung und einer Individualkennzeichnung können Haustiere ohne „Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis“ in alle EU-Mitgliedsstaaten reisen. Die Veterinärbehörde empfiehlt die Kennzeichnung per Mikrochip, die seit Juli 2011 für erstmalige Kennzeichnungen ohnehin zwingend vorgeschrieben ist und in allen Ländern akzeptiert wird. Der gelbe Impfausweis ist bei Auslandsreisen nicht mehr gültig.

 

Bei Reisen in sogenannte „nicht-gelistete Drittländer“ wie beispielsweise in die Ukraine, die Türkei oder nach Marokko wird zur Wiedereinreise nach Deutschland eine Tollwuttiterbestimmung benötigt, die vor Reiseantritt durchgeführt werden und im Heimtierausweis eingetragen sein muss. Die Veterinärbehörde warnt deswegen auch ausdrücklich davor, „tierische Urlaubsbekanntschaften“ aus diesen Ländern mit nach Hause zu nehmen, für die eine solche Titerbestimmung nicht vorliegt. „Kann ein ausreichender Impfschutz gegen Tollwut nicht nachgewiesen und somit eine Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen werden, müssen mitbrachte Tiere bis zu drei Monate lang in Quarantäne genommen werden“, unterstreicht Dr. Tobias Kirschner von der Veterinärbehörde des Kreises.

 

Wer sein Tier nach England, Schweden oder Norwegen mitnehmen möchte, muss bei der Einreise ins Urlaubsland eine Tollwuttiterbestimmung (Bluttest) und eine Entwurmung nachweisen.

 

Nähere Informationen gibt es beim Haustierarzt oder beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises unter Tel. 0 23 03 / 27-15 39 oder im Internet unter www.kreis-unna.de. Zudem bietet die Kreisveterinärbehörde flexible Sprechstunden an. Hierzu wird um eine telefonische Terminvereinbarung unter o. g. Telefonnummer gebeten.




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