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Werkvertragsarbeiter: Erlass allein reicht nicht


Landkreis Leer fordert vom Land eindeutige gesetzliche Regelung zu Unterkünften
14. Oktober 2013

„Der geplante Erlass des Landes Niedersachsen ist nicht ausreichend und kein wirksames Instrument, um vor Ort unwürdige Unterkünfte von Werksvertragsarbeitern zu verhindern. Notwendig ist eine eindeutige gesetzliche Grundlage.“ 

Das hat Landrat Bernhard Bramlage im aktuellen Anhörungsverfahren an den Niedersächsischen Landkreistag und auch in einem Brief an den Ministerpräsidenten mitgeteilt.  

Die politischen Gremien des Landkreises Leer hatten die Landesregierung im vergangenen September einstimmig aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu Mindestanforderungen für Unterkünfte zu schaffen. Der Plan des Landes, dies nun mit einem Erlass zu regeln, reiche nicht aus, denn man schaffe dadurch keine neuen gesetzlichen Regelungen, sondern interpretiere nur die vorhandenen, die sich als unzureichend erwiesen hätten.

In anderen Bundesländern gebe es die einheitlichen, gesetzlich festgesetzten Standards bereits. Diesen Weg sollte auch das Land Niedersachsen wählen, so Landrat Bramlage abschließend.

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