22. Oktober 2013. Kassels Oberbürgermeister Bertram Hilgen begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, das sogenannte VW-Gesetz insgesamt als rechtmäßig zu bestätigen. Hilgen: „Das ist ein guter Tag für den Volkswagen-Konzern, seine vielen hunderttausend Beschäftigten weltweit und natürlich auch am VW-Standort Kassel in Baunatal.“ Die Europarichter hatten eine Klage der EU-Kommission gegen das seit 53 Jahren bestehende VW-Gesetz zurückgewiesen. Das VW-Gesetz, das den Volkswagen-Konzern im Kern vor allem vor feindlichen Übernahmen schützen soll, bleibt damit bestehen.
„Das VW-Gesetz hat im Zusammenspiel mit den Regelungen einer erweiterten Mitbestimmung maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns und zur Sicherung der Standorte und Arbeitsplätze gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten beigetragen – dabei aber den Einstieg von Investoren wie Katar nicht verhindert“, erklärte Oberbürgermeister Hilgen. Für ihn habe es nie einen Grund gegeben, dieses Erfolgsmodell infrage zu stellen und damit Bewährtes anzutasten.
Er habe immer die Kritik geteilt, die VW-Vorstand, der Betriebsrat und die Beschäftigten sowie die IG Metall und alle politischen Lager an der Absicht der EU-Kommission geübt hatten, das Gesetz zu kippen. Hilgen: „Die EU hat weit wichtigere Themen anzufassen als ein über Jahrzehnte erfolgreiches Welt-Unternehmen anzuprangern.“
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