Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 24. Oktober 2013

Dichtheitsprüfung: 400 Kanäle müssen bis Ende 2015 geprüft werden

Landtag beschließt Verordnung / Grundstücke in Wasserschutzgebieten betroffen

Bocholt (PID).

Der Düsseldorfer Landtag hat am vergangenen Donnerstag endgültig die neue Verordnung zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen beschlossen. Maßgebliches Kriterium zur Kanalüberprüfung ist danach die Lage innerhalb eines Wasserschutzgebiets. In Bocholt sind etwa 3.000 bebaute Grundstücke betroffen, die die Dichtheitsprüfung bis Ende 2015 bzw. bis Ende 2020 durchzuführen haben.

Die Notwendigkeit von Dichtheitsprüfungen hängt aufgrund der neuen Rechtslage  maßgeblich davon ab, ob ein Grundstück innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt. Außerhalb von Wasserschutzgebieten gibt es für Grundstücke  mit häuslichen Abwässern nun keine gesetzliche Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen mehr, die zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung für bestehende Leitungen verpflichtet.

Anders verhält es sich innerhalb der Wasserschutzgebiete. Hier müssen die Eigentümer von Gebäuden die Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 durchführen, wenn die Abwasser-leitungen bis zum 31.12.1964 errichtet wurden. Danach hergestellte Leitungen sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen. Werden bei der Überprüfung große Schäden festgestellt, sind die Schäden kurzfristig zu beseitigen, mittelgroße Schäden sind innerhalb von 10 Jahren zu sanieren. Bei kleineren Schäden ist eine Erneuerung oder Reparatur nicht erforderlich.

In Bocholt gibt es die Wasserschutzgebiete Liedern, Mussum und Schüttensteiner Wald mit insgesamt rund 3.000 bebauten Grundstücken. Damit liegt in Bocholt ungefähr jedes sechste an die Kanalisation angeschlossene Gebäude in einem Wasserschutzgebiet. Ein Großteil dieser Objekte wurde nach 1965 errichtet. Somit müssen in Bocholt Dichtheitsprüfungen für etwa 400 zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden.

Für gewerblich genutzte Grundstücke gelten abweichende Regelungen. Fallen gewerbliche oder industrielle Abwässer in einem Wasserschutzgebiet an, muss eine Prüfung bis zum 31.12.2015 erfolgen, wenn die Leitungen vor 1990 verlegt wurden. Für jüngere Leitungen gilt hier die Frist 31.12.2020. Außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen nur einzelne Betriebe mit besonderen gewerblichen Abwässern eine Dichtheitsprüfung durchführen.

Nach Angaben des in Bocholt für die Abwasserbeseitigung zuständigen Entsorgungs- und Servicebetriebes (ESB) hat die neue Rechtsverordnung etliche Konsequenzen. So kann die auf der Basis der alten Rechtslage beschlossene städtische Entwässerungssatzung deutlich entschärft werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Möglichkeit, die bisher festgelegten Fristen 31.12.2014 für Grundstücke in Wasserschutzgebieten und 31.12.2015 für alle anderen Grundstücke zu verschieben bzw. aufzuheben. Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage in den nächsten Monaten vorbereiten und den zuständigen politischen Gremien zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt werden.

Wer wissen möchte, ob sein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, kann online im Geodatenatlas des Kreises Borken unter http://www.kreis-borken.de/de/kreisregion/geodatenatlas/gewaesserschutz-und-wasserwirtschaft/ nachsehen. Für weitergehende Fragen stehen die Mitarbeiter des Entsorgungs- und Servicebetriebes Bocholt (ESB) unter Telefon 02871/24 63 41 zur Verfügung.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de