Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 02. November 2013

Gehwege von Schnee und Eis freihalten

Stadtverwaltung informiert über Reinigungspflicht von Grundstücken im Herbst/Winter

Bocholt (PID).

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Die Stadt Bocholt weist in diesem Zusammenhang auf die Reinigungs- und Streupflichten von Grundstückseigentümern während der Herbst- und Wintermonate hin.

Zwischen 7.30 Uhr bis 19.00 Uhr sind Gehwege in einer Mindestbreite von einem Meter von Schnee, Schneematsch und Eis zu befreien und begehbar zu halten. Falls kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg eine Straße von einem Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze. Anlieger müssen Wohnwege, die von den Straßen abgehen, vollständig reinigen.

Außerdem ist darauf zu achten, dass Schnee nicht an Hydranten und Haltestellen abgelagert wird. Schnee darf an der Grenze zwischen Bürgersteig und Fahrbahn abgelegt werden. Überschneite oder übergefrorene Deckel von Hydranten müssen sichtbar freigehalten werden.

Falls sich das Haus an einer Straßeneinmündung oder Kreuzung befindet, ist darauf zu achten, einen Fußgängerüberweg bis zur Fahrbahnmitte zu schaffen. Bei Tauwetter sind Rinnen und Gullis für ablaufendes Schmelzwasser freizuhalten.

Die Straßenoberfläche darf durch Abschaufeln und Loshacken von Eis und Schnee nicht beschädigt werden. Aus Gründen des Umweltschutzes empfiehlt die Stadt Bocholt, zum Abstreuen Sand statt Salz zu verwenden. Das schont Bäume und Pflanzen.

Im Herbst sind Hauseigentümer zudem aufgefordert, Straßen und Plätze von Schmutz, Gras, Unkraut, Laub und Schlamm frei zu halten. Weitere Infos auf der städtischen Homepage unter www.bocholt.de/rathaus/entsorgungsbetrieb/strassenreinigung/ .

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de