Städtischer Winterdienst in Hanau steht wieder mit 120 Mitarbeitern bereit
Der städtische Winterdienst in Hanau steht seit 1. November bereit, um im Fall der Fälle dafür zu sorgen, dass die Hauptverkehrsstraßen verkehrssicher befahren werden können. Entsprechend dem Hessischen Straßengesetz hat der Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS) die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit das erforderlich ist, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.
Nach geltender Rechtsprechung ist hier von einem Zeitraum von 4:00 bis 20:00 Uhr auszugehen. Zu bedienen sind dabei verkehrswichtige und gefährliche Stellen.
Insgesamt 120 Mitarbeiter des Eigenbetriebes Hanau Infrastruktur Service (HIS) bilden den Kern des städtischen Winterdienstes. 130 Kilometer Straßen und 130 Kilometer Gehwege, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Dringlichkeitsstufen, gilt es im Bedarfsfall von Eis und Schnee zu befreien, um größere Staus und Behinderungen zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dazu stehen dem städtischen Winterdienst insgesamt 30 Fahrzeuge zur Verfügung, von fünf großen Streufahrzeugen bis zu 25 kleinen Einsatzfahrzeugen, um auf Gehwegen zu räumen und zu streuen.
HIS bezieht seine Wetterprognosen per Internet. Mit einem privaten Wetterdienst hat die Stadt einen Vertrag abgeschlossen. Ziel ist es, möglichst punktgenaue Vorhersagen zu erhalten, um die Rufbereitschaft so effektiv wie möglich zu gestalten.
Im vergangenen Winter 2012/2013 gab es 82 Rufbereitschaftstage. Die tatsächliche Einsatzzeit belief sich aber auf 5300 Stunden.
Dabei wurden 385 Tonnen Streusalz in Verbindung mit rund 135 Tonnen Magnesiumchloridlösung sowie 390 Tonnen Splitt durch Mitarbeiter der Stadt Hanau verstreut.
Um Streugut zu lagern, verwendet HIS auch Kleinsilos, mit denen Streufahrzeuge beschickt werden. Das umständliche Beladen oder die langen Rückwege zum Betriebshof werden dadurch umgangen. Die Kleinsilos wurden auf verschiedene Plätze im Stadtgebiet verteilt und dabei die Tourenplanung berücksichtigt. Zur Entnahme wird nur der Schieber des Kleinsilos geöffnet, und das Streugut läuft problemlos in das Streufahrzeug.
Die Stadt setzt aus ökologischen Gründen Streusalz, dessen Tauwirkung durch den Zusatz von Magnesiumchlorid noch gesteigert wird, nur auf den Hauptverkehrsstrecken ein. Die Gehwege werden mit Splitt abgestreut.
Neben der Verantwortung der Stadt, die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten, sind Eigentümer, deren Grundstücke an öffentliche Straßen grenzen, gemäß geltender Satzung dazu verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu räumen und mit abstumpfendem Material abzustreuen. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann diese Aufgabe einem Dritten übertragen.
HIS-Betriebsleiter Bernd Lenz weist aufgrund der Erfahrungen aus dem vergangenen Winter darauf hin, dass die Übernahme der Straßenreinigung durch die Stadt in der Innenstadt beziehungsweise in den Fußgängerzonen die dortigen Eigentümer nicht von ihrer Pflicht zum Winterdienst entbindet. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt dort als Gehweg ein Seitenstreifen von 1,50 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die Verpflichtung zum Winterdienst gelten montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 8 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr.
Unabhängig von den Arbeiten des städtischen und privaten Winterdienstes gilt für alle Verkehrsteilnehmer, sich den Witterungsverhältnissen entsprechend zu verhalten und die nötige Vorsicht walten zu lassen. Nur so lässt sich das Unfallrisiko auch bei winterlichen Witterungsverhältnissen deutlich senken.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266
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