Kreis Recklinghausen - Presseservice



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Meldung vom 04.11.2013
Weiterbildungen können mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden
Startercenter im Kreis Recklinghausen berät zum Thema Bildungsscheck

Schieben Sie schon seit längerem eine größere Weiterbildung vor sich her? War diese bisher zu teuer? Seit September 2013 haben sich die Konditionen für die Ausstellung eines Bildungsschecks verändert:

Lag der bisherige Förderbetrag bei 50% bis 500 €,  so ist dieser nun erhöht worden auf 50% bis 2.000 € im Jahr. Wer sich für den Bildungsscheck interessiert, kann sich bei den Mitarbeiterinnen des Startercenters im Kreis Recklinghausen beraten lassen.

Das Sonderprogramm Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2013 bis 2015) ist ein Angebot zur beruflichen Weiterbildung, das an Beschäftigte und Unternehmen zugleich gerichtet ist.  Ebenso Existenzgründer und Existenzgründerinnen und besonders Menschen, die sich in einer unsicheren Arbeitssituation befinden, haben die Möglichkeit den Bildungsscheck zu beantragen. Diejenigen, die ihren Berufabschluss im Ausland erworben haben und Nachqualifizierungen benötigen, und Beschäftigte ohne Berufsabschluss sind ausdrücklich mit dem Sonderprogramm angesprochen. Minijobber können ebenfalls den Bildungsscheck erhalten, sofern diese Tätigkeit die Haupttätigkeit ist.

Der Bildungsscheck kann für Angebote der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden. Diese sollten solides Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zum Inhalt haben.  Das sind beispielsweise: (berufs-)abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, Therapieformen, EDV-Schulungen sowie Lern- und Arbeitstechniken. Außerdem können mehrsemestrige (Fern-)Studiengänge, die ausdrücklich als berufsbegleitend ausgewiesen werden,  förderfähig sein. Vorraussetzungen dafür sind, dass das Studium noch nicht begonnen hat und die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt werden.

Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen und ebenso der Erwerb, der Erhalt oder die Erweiterung von Fahrerlaubnissen jeder Art sowie Einzelschulungen.

Die Anmeldung für die Weiterbildung kann auch vor einem Beratungstermin im Startercenter des Kreises erfolgen. Jedoch darf die Weiterbildung noch nicht begonnen haben. In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Im Anschluss wird der Bildungsscheck ausgehändigt und kann dann beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht werden.

Das Land NRW finanziert den Zuschuss zu Ihren Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Beratung im Startercenter des Kreises Recklinghausen zum Sonderprogramm Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2013-2015) über Ihre persönlichen Voraussetzungen für die Förderung:

 

Ansprechpartner:

Kreisverwaltung Recklinghausen
STARTERCENTER
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Silke Tappe
Telefon: 02361 / 53 3809

Angelika Aberle
Telefon: 02361 / 53 4029
 



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Katharina Krazewski, Telefon: 02361/534612, katharina.krazewski@kreis-re.de
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Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben.
In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis“, wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland.
Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr.

Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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