Schieben Sie schon seit längerem eine größere Weiterbildung vor sich her? War diese bisher zu teuer? Seit September 2013 haben sich die Konditionen für die Ausstellung eines Bildungsschecks verändert:
Lag der bisherige Förderbetrag bei 50% bis 500 €, so ist dieser nun erhöht worden auf 50% bis 2.000 € im Jahr. Wer sich für den Bildungsscheck interessiert, kann sich bei den Mitarbeiterinnen des Startercenters im Kreis Recklinghausen beraten lassen.
Das Sonderprogramm Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2013 bis 2015) ist ein Angebot zur beruflichen Weiterbildung, das an Beschäftigte und Unternehmen zugleich gerichtet ist. Ebenso Existenzgründer und Existenzgründerinnen und besonders Menschen, die sich in einer unsicheren Arbeitssituation befinden, haben die Möglichkeit den Bildungsscheck zu beantragen. Diejenigen, die ihren Berufabschluss im Ausland erworben haben und Nachqualifizierungen benötigen, und Beschäftigte ohne Berufsabschluss sind ausdrücklich mit dem Sonderprogramm angesprochen. Minijobber können ebenfalls den Bildungsscheck erhalten, sofern diese Tätigkeit die Haupttätigkeit ist.
Der Bildungsscheck kann für Angebote der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden. Diese sollten solides Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zum Inhalt haben. Das sind beispielsweise: (berufs-)abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, Therapieformen, EDV-Schulungen sowie Lern- und Arbeitstechniken. Außerdem können mehrsemestrige (Fern-)Studiengänge, die ausdrücklich als berufsbegleitend ausgewiesen werden, förderfähig sein. Vorraussetzungen dafür sind, dass das Studium noch nicht begonnen hat und die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen und ebenso der Erwerb, der Erhalt oder die Erweiterung von Fahrerlaubnissen jeder Art sowie Einzelschulungen.
Die Anmeldung für die Weiterbildung kann auch vor einem Beratungstermin im Startercenter des Kreises erfolgen. Jedoch darf die Weiterbildung noch nicht begonnen haben. In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Im Anschluss wird der Bildungsscheck ausgehändigt und kann dann beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht werden.
Das Land NRW finanziert den Zuschuss zu Ihren Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Beratung im Startercenter des Kreises Recklinghausen zum Sonderprogramm Bildungsscheck NRW Fachkräfte (2013-2015) über Ihre persönlichen Voraussetzungen für die Förderung:
Ansprechpartner:
Kreisverwaltung Recklinghausen
STARTERCENTER
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Silke Tappe
Telefon: 02361 / 53 3809
Angelika Aberle
Telefon: 02361 / 53 4029
Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Katharina Krazewski, Telefon: 02361/534612, katharina.krazewski@kreis-re.de