02. Dezember 2013. Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser darf ab 1. Dezember 0,010 mg/Liter nicht überschreiten. Mit dieser Maßnahme will der Gesetzgeber die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden schützen. Darauf hat jetzt das Gesundheitsamt Region Kassel hingewiesen.
Gebäudeeigentümer und Wasserversorger hatten bis zum 30. November Zeit, noch vorhandene Bleirohre gegen Rohre aus besser geeignetem Material auszutauschen. Zum vollständigen Austausch der Bleirohre gibt es keine Alternative. Nach 1973 erbaute Häuser sind in aller Regel nicht betroffen, da seit dieser Zeit in Deutschland keine Bleirohre mehr als Trinkwasserleitung verwendet wurden. In den Häusern, die vor 1973 erbaut wurden, könnten allerdings noch Bleirohre verbaut worden sein. Außer den Bleirohren können auch andere Bauteile aus verzinktem Stahl und Rohrverbinder, Armaturen, Apparate und Pumpen aus Kupferlegierung Blei ins Trinkwasser abgeben.
Blei lagert sich, wenn es ins Blut gelangt, im Körper ein und beeinträchtigt als Nervengift besonders die Entwicklung des Nervensystems von Kindern. Blei hat aber auch eine beieinträchtigende Wirkung auf die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung, vor allem vor der Geburt und während der ersten Lebensjahre. Deshalb sind Schwangere und Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder besonders gefährdet und vor der Aufnahme von Blei zu schützen.
Mieterinnen oder Mieter, die befürchten, dass Bleileitungen noch in Ihrem Haus verwendet werden, sollten Ihren Vermieter fragen oder sich an das Gesundheitsamt wenden. Auf der Homepage www.gesundheitsamt.kassel.de sind die Ansprechpartner zu finden.
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