Kreis Steinfurt. Doppeltes Glück: Für Eltern von Zwillingen und Mehrlingskindern gibt es durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts eine deutliche Verbesserung beim Elterngeld.
Das Gericht hat entschieden, dass Eltern bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten nicht nur einen Elterngeldanspruch pro Geburt, sondern für jedes einzelne Kind haben. Die zusätzlichen Elterngeldbeträge können Eltern rückwirkend bis 2009 beantragen. Die Elterngeldkasse des Kreises Steinfurt rät daher allen Eltern, die für die Betreuung von Mehrlingen Elterngeld bezogen haben, ihren Anspruch überprüfen zu lassen.
Elterngeld für zwei oder mehrere Mehrlingskinder wird für das erste Kind in voller Höhe gezahlt - und dieser Betrag wird auf die Elterngeldansprüche für die weiteren Mehrlingskinder angerechnet. Vom Elterngeld für ein weiteres Mehrlingskind bleibt aber immer ein Betrag von der Anrechnung frei: Bei Zwillingen bleiben 600 Euro (300 Euro als Mindestbetrag und noch einmal 300 Euro Mehrlingszuschlag) anrechnungsfrei, bei Drillingen sind es 900 Euro.
Auch bei Mehrlingsgeburten können Eltern das Elterngeld nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate ihrer Kinder beziehen. Mutterschaftsleistungen, die die Mutter nach der Geburt erhält, werden auf ihr Elterngeld für alle Kinder angerechnet.
Die nun möglichen zusätzlichen Ansprüche können auch rückwirkend für vergangene Elterngeldzeiten geltend gemacht werden. Soweit der Antrag noch im Jahr 2013 eingeht, sind noch Zahlungen für Ansprüche aus dem Jahr 2009 möglich. Für Elterngeldzeiten vor dem 1. Januar 2009 können keine zusätzlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Um die Frist zu wahren, genügt zunächst ein schriftlicher Hinweis an die Elterngeldstelle, dass Elterngeldansprüche für weitere Mehrlingskinder geltend gemacht werden. Weitere Auskünfte gibt es bei der Elterngeldstelle im Kreishaus Steinfurt, Telefon 02551/69- 2127.