19. Dezember 2013

In Naturschutzgebieten nicht die Wege verlassen

Untere Landschaftsbehörde: Wälder und Tiere schonen

Kreis Viersen

Wer Waldflächen abseits der Wege in besonders geschützten Bereichen wie Naturschutzgebieten betritt, stört dort lebende Tiere. Die Untere Landschaftsbehörde Kreis Viersen warnt: Spaziergänger behindern Lebewesen bei der Aufzucht ihres Nachwuchses oder zerstören seltene und wertvolle Pflanzen. Um das zu verhindern, verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, ausgewiesene Wege zu verlassen. Am Boden liegendes Totholz ist mit Moosen und Pilzen für das Überleben von Kleintieren wichtig. Deswegen appelliert der Kreis Viersen an alle, Wälder und Tiere zu schonen und kein Holz zu entwenden.

In der kalten Jahreszeit suchen Kaminbesitzer häufig nach einer Alternative zu Feuerholz aus dem Baumarkt. Holz abseits der Wege in Naturschutzgebieten zu sammeln, ist nicht die richtige Lösung. Eine Möglichkeit wären Holzsammelerlaubnisse auf Waldgrundstücken außerhalb von Naturschutzgebieten, die Interessierte bei Waldbesitzern oder Förstern erwerben können.

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Schutzgebiet

Elmpter Schwalmbruch: In Naturschutzgebieten ist das Verlassen von ausgewiesenen Wegen veboten. Foto: Axel Küppers / Abdruck honorarfrei.

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