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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 30.12.2013
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Stadt informiert über neue Fristen bei Dichtheitsprüfungen Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (vormals Dichtheitsprüfung) durch eine Änderung des Landeswassergesetzes und eine Verordnung neu geregelt. Die Stadt Iserlohn informiert über den aktuellen Stand und die Fristen für Untersuchungen. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit ihrer privaten Abwasserleitung zu überwachen. Wird eine Abwasserleitung neu errichet oder umgebaut, muss die Überprüfung vor der Inbetriebnahme erfolgen. Bei der Überprüfung müssen die Grundleitungen unter dem Haus einschließlich Verzweigungen und Schächte sowie der Kanalanschluss untersucht werden. Der Kanalanschluss endet am städtischen Kanal, der in der Regel in der Straße verlegt ist. Auch Grundstücke mit Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sind zu prüfen. Für die erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung bereits vorhandener Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten gilt: Das Wasserschutzgebiet in Iserlohn umfasst nahezu vollständig den Iserlohner Norden beginnend an der Autobahn A 46 bis zur Ruhr mit den Ortsteilen Iserlohner-Heide, Sümmern, Kalthof, Drüpplingsen, Hennen und Rheinen. Nicht in dem Wasserschutzgebiet liegt der Ortsteil Stübbeken, Teile von Grürmannsheide sowie der Leckerhorstweg, der Kuhloweg und die Raiffeisenstraße. Weitere ausführliche Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de. Für weitere Informationen und Fragen stehen die Mitarbeiter der Abteilung Stadtentwässerung Gerald Anders (Tel. 02371 / 217-2759), Annette Bormann (Tel. 217-2760), Joachim Reiß (Tel. 217-2758) und Matthias Schulz (Tel. 217-2725) im Rathaus II am Werner-Jacobi-Platz 12, zur Verfügung. Anfragen per E-Mail können an die Adresse dichtheitspruefung@iserlohn.de gerichtet werden. |
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