20. Dezember 2013. Die Bauaufsicht der Stadt Kassel hat am Freitagabend die Nutzungsbeschränkung der Eissporthalle aufgehoben. Am Mittag hatte die Bauaufsicht verfügt, dass die Eissporthalle in Kassel ab sofort nur mit maximal 200 Besuchern betrieben werden darf. Grund für diese Auflage waren erhebliche technische Mängel an der Sicherheitsstromversorgung. Ein weiterer Betrieb der Eishalle mit mehreren tausend Besuchern bei Heimspielen der Kassel Huskies wäre nicht zu verantworten gewesen.
Durch die danach vom Betreiber der Eissporthalle ergriffenen Sofortmaßnahmen wurde die Stromversorgung für die Notbeleuchtung der Halle bis zum Abend soweit wieder hergestellt, dass das Spiel der Kassel Huskies am Abend mit Zuschauern stattfinden kann. Ein Sachverständiger des TÜV Hessen hatte am Nachmittag bis in den Abend hinein die installierte Notstromversorgung geprüft. Am Abend bescheinigte der Sachverständige, dass keine sicherheits- und brandschutztechnischen Bedenken mehr bestünden. Diese Bescheinigung war erforderlich, damit die Bauaufsicht die Beschränkung der zulässigen Besucherzahl aufheben konnte. Dies geschah um 18.44 Uhr.
Der Sachverständige stellte allerdings fest, dass es weiterhin Mängel gibt. Unter anderem springt die Sicherheitsbeleuchtung einer Außentreppe der Eissporthalle nicht an. Hier hilft die Feuerwehr der Stadt Kassel: Diese stellt eine so genannte Lichtgiraffe zur Verfügung, mit der die Außentreppe während des Eishockeyspiels heute Abend ausgeleuchtet wird.
Grund für die Nutzungseinschränkung, die die Bauaufsicht am Freitagmittag erlassen hatte, waren erhebliche sicherheitstechnische Mängel in der Eissporthalle. Die Sicherheit von mehreren tausend Zuschauern war nicht mehr gegeben.
Bei einer am 17. Dezember erfolgten Begehung der Eissporthalle hatte deren Betreiber den Vertretern der Bauaufsicht der Stadt Kassel einen Prüfbericht des TÜV Hessen zur Sicherheitsbeleuchtung/Sicherheitsstromversorgung vorgelegt. Die Sicherheitsanlage wies so wesentliche Mängel auf, dass ihre Funktion nicht sichergestellt war. Das bedeutete: Die Besucher der Eissporthalle hätten in einem Unglücksfall die Notausgänge nicht oder nicht schnell genug erreichen. Im Notfall oder bei plötzlichem Ausfall der regulären Beleuchtung könnte es zu Panikreaktionen mit unüberschaubaren Folgen kommen.
In einer Krisensitzung von Bauaufsicht und Feuerwehr wurde daher entschieden, dass ein Weiterbetrieb der Eissporthalle als Versammlungsstätte aus brandschutztechnischer Sicht nicht möglich ist.
Um einen Betrieb der Eissporthalle nicht vollständig zu untersagen, wurde die Besucherzahl auf maximal 200 Personen begrenzt. Unter 200 Personen handelt es sich nicht um eine Versammlungsstätte und es sind geringere Anforderungen an den Betrieb zu stellen.
In der Eissporthalle gibt es weitere Mängel an den sicherheitstechnischen Anlagen, die dem Betreiber seit längerem bekannt sind. So war nicht gewährleistet, dass die sogenannte Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Brandfall automatisch die entsprechenden Fenster öffnet, durch die der Rauch abziehen kann. Bei der Lüftungsanlage hingegen war nicht sichergestellt, dass diese im Brandfall automatisch abschaltet. Das hätte bei einem Feuer dazu führen können, dass tödlicher Brandrauch in der Eishalle ausgebreitet wird.
Die Bauaufsicht der Stadt Kassel konnte den Weiterbetrieb der Eissporthalle in den vergangenen Monaten dennoch zulassen, da die technischen Mängel durch organisatorische Maßnahmen des Betreibers ausgeglichen werden konnten. Im September dieses Jahres ordnete die Bauaufsicht an, dass als Kompensation für die Mängel an der Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) die Anlage während Veranstaltungen dauernd geöffnet sein muss. Zur Kompensation von Mängeln an der Lüftungsanlage wurde angeordnet, dass diese bei einem Brand oder einem anderen Schadenszenario sofort manuell auszuschalten ist.
Der der Stadt Kassel am 17. Dezember bekannt gewordene Mangel an der Sicherheitsbeleuchtung / Sicherheitsstromversorgung war durch organisatorische Maßnahmen nicht zu kompensieren. Daher war der Bauaufsicht keine andere Möglichkeit geblieben, als den Betrieb der Halle im bisherigen Umfang zu untersagen und die Besucherzahl auf maximal 200 zu begrenzen.
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