Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 23. Dezember 2013

Stadt hat auf SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt

Bocholt (PID) .

Die Stadt Bocholt hat am 18. Dezember 2013 auf das europweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umgestellt. Für die Bocholterinnen und Bocholter, die der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ändert sich grundsätzlich nichts. Das teilt der Leiter der Stadtkasse, Wilhelm Lamers, mit.

"Die der Stadt Bocholt erteilten Einzugsermächtigungen werden dabei als SEPA-Basis-Lastschriftmandat weitergeführt. Das heißt, die Lastschriften werden wie gewohnt zu den Fälligkeitszeitpunkten erfolgen, die in den übersandten Bescheiden aufgeführt sind", erläutert Lamers. Die genauen Einzugsbeträge, die Mandatsreferenznummer sowie die Gläubiger-Identifikationsnummer sind in den jeweiligen Bescheiden ebenso aufgeführt wie ausführliche Hinweise zum SEPA-Verfahren.

Grundsätzlich ändert sich somit für die meisten Steuerzahler nichts. Eine Ausnahme gibt es für Gewerbe- und Vergnügungssteuerzahler. Diese wurden von der Stadtkasse separat angeschrieben.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Finanzen, Geschäftsbereich Stadtkasse, Willi Lamers, +49 2871 953-270, E-Mail: w.lamers@mail.bocholt.de