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Presseinformation

08. Januar 2014
Zu schnell gefahren – falschen Fahrer benannt: Das ist kein Kavaliersdelikt!
Bußgeldstelle des Kreises Steinfurt hat 2013 insgesamt 16 solcher Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben

Kreis Steinfurt. Schnell ist es passiert - einen Augenblick unachtsam gewesen und wegen zu schnellen Fahrens geblitzt worden. Ein Blick in den Bußgeldkatalog schafft Klarheit. Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h drohen drei Punkte in Flensburg. Ungünstig ist dann, wenn man schon weitere Eintragungen im Verkehrszentralregister hat oder als Fahranfänger gerade erst im Besitz eines Führerscheines ist.

Der Halter des Fahrzeuges bekommt nach dem Verkehrsverstoß Post von der Bußgeldstelle des Kreises Steinfurt und wird zu dem Vorfall angehört oder aufgefordert, den Fahrer zu benennen. „Um die möglichen Konsequenzen aus den drohenden Punkten zu vermeiden, kommen immer wieder Betroffene auf die Idee, im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine andere Person als den vermeintlichen Fahrer zu benennen“, berichtet Matthias Frohoff-Hülsmann, Leiter der Bußgeldstelle. Dies geschehe dann in der Regel in Absprache mit Familienangehörigen oder Freunden, die „den Kopf hinhalten“ sollen – in der Hoffnung, dass das nicht auffällt.

Diese Hoffnung kann trügerisch sein. So hat alleine die Bußgeldstelle des Kreises Steinfurt im vergangenen Jahr 16 Fälle an die Staatsanwaltschaft Münster zur weiteren Ermittlung und Ahndung abgegeben, da Zweifel an den Aussagen bestanden.

Wenn der Betrug auffällt, wird es heikel für die Betroffenen. „Bei der Benennung eines ,falschen‘ Fahrzeugführers handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat“, so Frohoff-Hülsmann. Diese „falsche Verdächtigung“ kann sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Zu einer Verurteilung mit Freiheitsstrafe kommt es zwar nur selten. Jedoch sind die alternativ verhängten Geldbußen in der Regel recht happig. So verurteilte noch im September 2013 das Amtsgericht Rheine einen vermeintlich „cleveren“ Bürger zu 1.400 € Geldstrafe.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de