Neue Broschüre „Der Mini-Job - Da ist mehr für Sie drin!“ informiert über Rechte im Mini-Job

21. Januar 2014. Für viele Frauen sind Mini-Jobs eine wichtige Möglichkeit des Verdienstes, um mit dieser Form der Beschäftigung Familien- und Erwerbsarbeit vereinbaren zu können. Ein Mini-Job hat aber langfristig viele Nachteile, beispielsweise für die Altersversorgung, und dient auch nur sehr selten als Sprungbrett in eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Umso wichtiger ist es, umfassend über die Arbeitnehmerinnenrechte in einem Mini-Job informiert zu sein.

Wissenswertes rund um den Mini-Job hat das Aktionsbündnis Frauen & Arbeit nun in der Broschüre „Der Mini-Job. Da ist mehr für Sie drin!“ herausgegeben. „Viele Beschäftigte im Mini-Job wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf bezahlten Urlaub und auch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben“, sagt Frauendezernentin Anne Janz. Oftmals erweise es sich als schwierig, Rechte durchzusetzen. Aber manchmal fehle es auch denjenigen an Informationen, die zum Beispiel in ihrem Privathaushalt ein Mini-Job-Arbeitsverhältnis haben. „Auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt die Broschüre deshalb wertvolle Tipps für eine regelgerechte Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses“, so Janz.

In Stadt und Landkreis Kassel arbeiten mehr als 40.000 Menschen im sogenannten Mini-Job. Offiziell bezeichnet man diese Art der Anstellung als geringfügig entlohnte Beschäftigung. Für etwa 28.000 Menschen in der Region Kassel ist der Mini-Job die ausschließliche Beschäftigung. Zu fast zwei Drittel sind das Frauen.

Das Aktionsbündnis Frauen & Arbeit ist ein lockerer Zusammenschluss von Expertinnen und Experten, die in der Region Kassel Aktivitäten rund um das Thema Frauen und Arbeit, fachlich und praktisch bündeln und öffentlich voranbringen. Es wird koordiniert durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Kassel, Christel Thomas, die Frauenbeauftragte des Landkreises Kassel, Anna Hesse und die Frauenbeauftragte der Stadt Kassel, Dr. Ute Giebhardt.

Die Broschüre kann im Frauenbüro der Stadt Kassel unter der Telefonnummer 7 87-70 69 oder per E-Mail: frauenbeauftragte@kassel.de angefordert werden.

Weitere Informationen unter www.minijob-zentrale.de

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