Anträge für Aufbauhilfen weiterhin möglich
Beseitigung von Hochwasser-Schäden
Ottostadt Magdeburg.
Das Juni-Hochwasser 2013 hat in der Landeshauptstadt erhebliche Schäden verursacht. Im Vorgriff auf die Schadensregulierung wurden durch das Land Sachsen-Anhalt u.a. Soforthilfen für betroffene Einwohner und Eigentümer zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit von Wohngebäuden gezahlt. Darüber hinaus trat im August die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 in Kraft. Anträge nach dieser Richtlinie sind weiterhin möglich.
Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 werden die bundesrechtlichen Regelungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden in Sachsen-Anhalt umgesetzt.Zweck der Förderrichtlinie sind der nachhaltige Wiederaufbau und die Wiederbeschaffung von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur in Sachsen-Anhalt, die durch das Hochwasser 2013 beschädigt oder zerstört wurden und sich im Einzugsgebiet der Elbe und ihrer Nebenflüsse befinden. Regelungsgegenstand sind insbesondere die Voraussetzungen und das Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen. Die Richtlinie gliedert sich in zwei Abschnitte. Abschnitt I regelt allgemeine Grundsätze, Abschnitt II enthält die besonderen Regelungen zu den einzelnen Förderprogrammen, darunter auch die Unterstützung vom Hochwasser betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen.
537 Magdeburger hatten Soforthilfen für Wohneigentümer beantragt und in Anspruch genommen. Lediglich 138 Eigentümer haben bislang einen Antrag gegenüber der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für Wiederaufbauhilfe gestellt. Anträge auf Aufbauhilfe können noch bis zum 30. Juni 2014 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden. Der Zuschuss beträgt 80% der förderfähigen Kosten. Bereits erhaltene Soforthilfen werden angerechnet. Formulare erhalten betroffene Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg unter http://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatkunden/bauen.html oder bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Baudezernat, Team Hochwasser, An der Steinkule 6 in Magdeburg zu den folgenden Sprechzeiten:
Mo., Do. + Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr
Di.: 9:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 17:00 Uhr.
Dort erhalten betroffene Bürger auch den Nachweis, dass das Gebäude, für das die Förderung beantragt wird im Hochwassergebiet lag. Für telefonische Rückfragen steht Herr Michael Meier unter der Rufnummer 0391/ 540 51 47 als Ansprechpartner zur Verfügung.
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