Auch im Winter: Regelmäßiger Baum- und Heckenschnitt sorgt vor

28. Januar 2014. Auch der Winter ist eine Jahreszeit für Gartenarbeit. Durch den Rückschnitt von Hecken, Büschen und Bäumen kann vermieden werden, dass die Pflanzen allzu schnell und weit in den Straßenraum hineinragen. Darauf hat das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt jetzt hingewiesen.

Der Grund: Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Pflanzen so zu schneiden, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Insbesondere Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben darunter zu leiden.

Wer stattdessen die Gehölze ganzjährig schneidet und den jährlichen Zuwachs entsprechend berücksichtigt, tut auch etwas für seine Mitbürger.

Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt ist verpflichtet, auf die Freihaltung der Wege zu achten. Im schlimmsten Fall muss, wenn wiederholten Aufforderungen zum Rückschnitt des Pflanzenwachstums nicht nachgekommen wird, mit einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme gerechnet werden.

So weit allerdings muss es nicht kommen: Für Fragen steht gern Ralf Kanngießer vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt unter der Telefonnummer 787-6229 zur Verfügung.

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