31. Januar 2014. Für bauliche Maßnahmen an und in bereits bestehenden vom Eigentümer oder einem Angehörigen selbstgenutzten Wohnungen kann ein Kostenzuschuss bis zu 50 v. H. gewährt werden.
Gefördert werden zum Beispiel der Umbau von Bädern, die Beseitigung von Stufen und Schwellen, die Errichtung von Rampen, der Einbau von geeigneten Aufzügen.
Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit, Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
Interessenten für Umbaumaßnahmen im Stadtgebiet Kassel können sich beim Bauverwaltungsamt der Stadt Kassel, Abteilung Wohnungsbauförderung, unter der Rufnummer 0561-787-6114 oder im Internet unter www.wibank.de informieren.
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