Joseph-von Eichendorff-Schule erreicht die Mindestwerte für Klassengrößen nicht mehr

03. Februar 2014. In einem stetigen Abwärtstrend bewegen sich die Schülerzahlen der Joseph-von-Eichendorff-Schule seit zehn Jahren. Insgesamt nehmen dort nur noch 356 Kinder und Jugendliche am Unterricht teil. Zurzeit bestehen die fünften und sechsten Jahrgänge der kooperativen Gesamtschule aus jeweils 25 Schülerinnen und Schüler -zu wenig, um die im Hessischen Schulgesetz vorgegebenen Mindestwerte für Klassengrößen nach Beendigung der Förderstufe zu erreichen.

Alle Anstrengungen, diese Entwicklung zu stoppen, haben zu keinen entsprechenden Ergebnissen geführt. Der Magistrat hat daher jetzt einen Beschluss gefasst, in dem er die Stadtverordnetenversammlung bittet, einer Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zuzustimmen, die die planerischen Voraussetzungen für die Aufhebung der Joseph-von Eichendorff-Schule schaffen. In dieser Teilfortschreibung soll festgelegt werden, dass keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr in den Jahrgang 5 aufgenommen werden. Das hat langfristige Auswirkungen. Zwar werden die Klassen der derzeitigen Jahrgangsstufe 7 dort auch unter dieser Voraussetzung ihren Abschluss machen können. Wenn sie allerdings im Sommer 2017 die Schule verlassen, soll die Schule nicht mehr weitergeführt werden. Die jetzigen Jahrgänge 5 und 6 müssen daher nach Beendigung der Förderstufe die Schule wechseln. Es steht ihnen nach der Förderstufe eine breite Auswahl von Kasseler Schulen alternativ zur Verfügung, doch weiteren Generationen soll der Schulwechsel nicht mehr zugemutet werden

„Das ist ein schmerzhafter Schritt. Wir haben vor dieser Entscheidung alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft“, sagte Stadträtin Anne Janz. Die Schule am Standort Eichwaldstraße im Stadtteil Bettenhausen weist die mit Abstand geringsten Schülerzahlen aller Kasseler Gesamtschulen auf. Nur noch wenige Eltern wählen sie als weiterführende Schule für ihr Kind. Von 110 Absolventen der Grundschulen im Forstfeld und in Bettenhausen, die in die Joseph-von-Eichendorff-Schule hätten wechseln können, waren es in den vergangenen Jahren gerade noch zwischen25 und 28 Kinder pro Jahrgang.

„Schulen müssen eine Größe haben, die eine Differenzierung des Unterrichts ermöglicht und eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit erlaubt“, die Schuldezernentin. Vieles sei unternommen worden, um die Joseph-von-Eichendorff-Schule zu erhalten. Alle Unterstützungsleistungen wie Zukunftswerkstätten, Schulsozialarbeit, Übergangsmanagement und weitere Konzepte haben jedoch keine Veränderung bewirkt. Den Antrag auf eine Umwandlung in eine integrierte Gesamtschule hatte das Hessische Kultusministerium abgelehnt. Auch die intensiv verfolgte und verhandelte Möglichkeit, andere Kasseler Gesamtschulen für das Modell einer Verbundschule zu gewinnen, wurde von den in Frage kommenden Schulen abgelehnt. Sie befürchten eine Gefährdung des eigenen Schulstandortes und sehen in einer Verbundlösung keine pädagogischen Vorteile. Das Staatliche Schulamt hat ebenfalls mitgeteilt, dass „Synergieeffekte einer Verbundlösung „nicht erkennbar“ sind.

Hintergrund und gesetzliche Grundlage:

Eine kooperative Gesamtschule wie die Joseph-von-Eichendorff-Schule muss ab dem Jahrgang 7 die Vorgaben des § 26 Hessisches Schulgesetz (HschG) berücksichtigen. Die Förderstufe muss mindestens zweizügig geführt werden, die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule sowie die Mittelstufe des gymnasialen Bildungsgangs werden als aufeinander bezogene eigene Schulzweige geführt. Dies setzt ab dem Jahrgang 7 mindestens eine Dreizügigkeit voraus. Bei einer Schülerzahl von unter 30 in der Jahrgangsbreite kann das unter der Vorgabe der Mindestwerte für die Größen der Klassen nicht organisiert werden.

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