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OB Lewe schlägt dem Rat neue Weichenstellung für mehr und preisgünstigeren Wohnraum vor Münster (SMS) Die Stadtverwaltung schlägt dem Rat ein Programm "Sozialgerechte Bodennutzung" vor. Nach Angaben von Oberbürgermeister Markus Lewe beinhaltet es ein Instrumentarium, um mehr und preisgünstigeres Bauland bereitzustellen, ausreichend öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen, Bodenspekulation zu verhindern und die Kosten des Programms zu refinanzieren. "Münster benötigt ein Bodenmanagement, das den Herausforderungen der wachsenden Stadt gerecht wird", so OB Lewe. Das vorgeschlagene Programm stehe "für Münster als Stadt im Gleichgewicht, die für junge Familien und Senioren, für Studierende und Erwerbstätige, für Mieter, Eigentümer und Investoren gleichermaßen attraktiv ist", sagte der Oberbürgermeister. Andere Städte wären glücklich, wenn sie Münsters Probleme hätten. Das macht für Münster die Lösung seiner eigenen Probleme aber nicht weniger dringlich. "Die Stadt befindet sich im Wettlauf mit ihrem eigenen Erfolg", so der Oberbürgermeister. Er verdeutlicht das beispielhaft an drei Indizien:
Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen hat Münster das Potenzial, seine Probleme zu bewältigen und damit zugleich seine Zukunftsfähigkeit als attraktive "Stadt für alle" zu stärken. Ein Ansatzpunkt ist das Programm zur Sozialgerechten Bodennutzung.
"Liegenschaftliche Partizipation" bei Baulandentwicklung Nach Angaben von Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier schlägt die Verwaltung dem Rat vor, dass für nichtstädtische Flächen im Außenbereich neue Planungen künftig unter der Bedingung erfolgen, dass mindestens 50 Prozent des Baulandes an die Stadt zum Zwischenerwerb veräußert werden ("liegenschaftliche Partizipation"). "Außerdem verpflichten sich die Eigentümer und Investoren, sich an den Infrastruktur-Kosten zu beteiligen, die durch die Schaffung von Bauland entstehen. Gleichzeitig wird für Eigentümer und Investoren mit der Transparenz der Regelungen hoffentlich auch ein Anreiz geschaffen, Flächen zeitnah für die weitere Baulandentwicklung zur Verfügung zu stellen", so der für Liegenschaften zuständige Dezernent weiter. Im Innenbereich und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen werden bei Veränderung des bestehenden Baurechtes Vereinbarungen mit den Investoren zu den wohnungsstrukturellen Zielen getroffen bei gleichzeitiger Verpflichtung, dass sie sich auch an den Infrastruktur-Kosten beteiligen, die mit der Schaffung der Wohnbauflächen entstehen.
Stadt verpflichtet sich zur Schaffung von sozialem Wohnraum Bereits vom Rat beschlossen ist das Ziel, in Münster jährlich 300 öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen. Die Ratsvorlage "Sozialgerechte Bodennutzung" zeigt, wie dieses Ziel tatsächlich erreicht werden kann. "Die Stadt geht mit gutem Beispiel voran und verpflichtet sich, dass auf städtischen Grundstücken mit Mehrfamilienhaus-Bebauung ein Anteil von 60 Prozent gefördertem Mietwohnraum geschaffen wird", erläuterte Alfons Reinkemeier das vorgeschlagene Programm. Bei privatem Bauland im Innenbereich wird für Mehrfamilienhaus-Bebauung der Zielwert von jeweils 30 Prozent gefördertem Mietwohnraum und förderfähigem Wohnraum festgelegt. Falls dafür nicht genügend staatliche Fördermittel zur Verfügung stehen, hat die Stadt auf Beschluss des Rates gegebenenfalls ergänzende kommunale Mittel für ein eigenes städtisches Förderprogramm bereitzustellen.
Mehr Einfamilienhaus-Bauplätze nach sozialen Kriterien Daneben sollen auch Familien ohne hohes Einkommen eine realistische Chance auf ein Eigenheim erhalten. Städtische Grundstücke für den Bau von Einfamilienhäusern werden nach dem Programm "Sozialgerechte Bodennutzung" ausschließlich nach den sozialen Kriterien der städtischen Vergaberichtlinien vergeben. Zusätzlich sollen diese Kriterien im Innenbereich auch für einen Anteil von 30 Prozent von neu geschaffenem privatem Bauland gelten. Bodenfonds für aktives Baulandmanagement Als Instrument für aktives Baulandmanagement wird ein sogenannter Bodenfonds geschaffen. Er dient dazu, Grundstücke zu kaufen, zu entwickeln und zu verkaufen. Der Fonds wird aus den Erlösen von Grundstücksverkäufen gespeist. Das bedeutet, dass aus dem Verkauf der Grundstücke die Kosten für Ankauf und Zwischenfinanzierung, Planung und Vermarktung von Wohnbauflächen finanziert werden sollen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Regelungen des Programms "Sozialgerechte Bodennutzung" ab dem Tag des Ratsbeschlusses gelten. Die Beratungskette der Vorlage sieht dafür den 2. April vor.
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Herausgeberin: Stadt Münster, Presse- und Informationsamt, 48127 Münster Tel. 02 51/4 92-13 00, -13 01, -13 02, Fax 02 51/49 2-77 12 www.muenster.de/stadt/medien, presseamt@stadt-muenster.de |
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