Vor dem Hintergrund verschiedener Pressemeldungen der letzten Tage zu einem möglichen Suizidversuch von drei erwachsenen Flüchtlingen aus Afghanistan könnte der Eindruck entstehen, als habe ihnen eine Abschiebung nach Afghanistan gedroht, schreibt der Landkreis Leer in einer Pressemitteilung und stellt dazu klar: Die Flüchtlinge, die zurzeit in Bunde (Landkreis Leer) leben, sollten nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. Dies sei schon deshalb ausgeschlossen, weil in Niedersachsen ein Abschiebestopp nach Afghanistan vorliege.
Im konkreten Fall sei es so, dass einem der drei Flüchtlinge vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anfang Februar mitgeteilt worden war, dass der Asylantrag in Deutschland unzulässig sei, weil der Asylantrag zuerst in Italien gestellt worden sei. Darum sei vom Bundesamt die Rückführung nach Italien angeordnet worden.
Zum Hintergrund erklärt die Kreisverwaltung, dass nach dem „Schengen-Dublin-Abkommen“ ein Asylverfahren in der Regel in dem europäischen Land zu Ende geführt werden müsse, in dem der Asylbewerber sich zuerst aufgehalten hat. Über die Asylanträge der beiden anderen Flüchtlinge sei vom zuständigen Bundesamt bislang noch nicht entschieden worden.
Im Übrigen weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass zuständige Behörde für Abschiebungen von Asylbewerbern nicht der Landkreis Leer sei, sondern das Landeskriminalamt.
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