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Pressemitteilung vom 18. Februar 2014 |
Landkreis ändert Haushaltssatzung – Schutzschirmaufla-gen erfordern Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von knapp 5,7 Millionen Euro Kreis Kassel. „Das Regierungspräsidium Kassel hat den vom Kreistag im Dezember beschlossenen Haushalt nicht akzeptiert – wir müssen daher unser Defizit von 12 Millionen Euro deutlich verringern“, informiert Landrat Uwe Schmidt über eine Beschlussvorlage für die Kreistagssitzung am 27. Februar 2014. Der Kreis hatte sich im Vertrag mit Land Hessen über die Inanspruchnahme von Konsolidierungshilfen nach dem Schutzschirmgesetz dazu verpflichtet, das jährliche Defizit im Kreishaushalt für das Jahr 2014 auf knapp 6,4 Millionen Euro zurückzufahren. Der Landkreis war davon ausgegangen, dass die nicht vom Kreis zu verantwortenden negativen Entwicklungen für die Ausgabenseite des Kreishaushalts als sogenannte „Prognosestörung“ vom Regierungspräsidium akzeptiert werden.
„Wir hatten unsere Finanzplanung auf der Basis der vorhandenen Daten erstellt und sind natürlich davon ausgegangen, dass wir dieses Ziel auch erreichen“, berichtet Schmidt. Insbesondere die steigenden Kosten im Sozial- und Jugendetat machten dem Kreis allerdings einen Strich durch die Rechnung. Schmidt: „Man kann die Kostensteigerungen ausschließlich an den steigenden Ausgaben für die Jugendhilfe, den Kosten für Unterkunft und Heizung für Bezieher von Hartz IV und den beim Kreis hängend bleibenden Kosten für die Asylbewerberunterbringung, sowie der Umlage an den Landeswohlfahrtsverband fest machen“.
Allein in diesen drei Etatbereichen waren Kostensteigerungen in Höhe von knapp 6,1 Millionen Euro zu verzeichnen. Da steigende Zahlen bei den Empfängern von Sozialleistungen, die rapide steigende Zahl der vom Land Hessen zugewiesenen Asylbewerber und auch die vom Landkreis per Gesetz zu zahlende Umlage an den Landeswohlfahrtsverband nicht vom Kreis zu beeinflussen sind, „sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass diese höheren Aufwendungen unvorhersebar und unabweisbar sind – umso überraschter waren wir, dass diese Argumentation von unserer Aufsichtsbehörde nicht akzeptiert wird“, so Schmidt weiter. Von dort wurde mittlerweile mitgeteilt, dass eine „Prognosestörung“ im Sinne des Schutzschirmgesetzes nur dann gegeben ist, „wenn sich beispielsweise die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für sämtliche Kommunen gleichermaßen ändern oder es sich um Fälle höherer Gewalt wie Naturkatastrophen handelt“, zitiert der Landrat aus einem Brief des Regierungspräsidiums. Schmidt: „Da wir glücklicherweise von Naturkatastrophen verschont geblieben sind und auch keine neue Weltwirtschaftskrise über Hessen ausgebrochen ist, haben wir beim Defizit somit Pech gehabt“. Dass der Landkreis allerdings mit der Verdopplung der Zuweisung von Asylbewerbern und höheren gesetzlichen Umlagen vom Land allein gelassen wird, findet bei Schmidt kein Verständnis: „Ich weiß nicht, wie das in der Praxis funktionieren soll, wenn wir über 99 Prozent Pflichtaufgaben zu bewältigen haben und dann bei steigenden Fallzahlen oder gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen die eine gesetzlich zu erfüllende Aufgabe gegen die andere ausspielen sollen“. Umso problematischer werde die Haltung des Landes, wenn der Landkreis bei der Kostenerstattung für die Asylbewerber mittlerweile auf Zahlungen aus den letzten Jahren in Höhe von „rund neun Millionen Euro vom Land“ wartet, so der Landrat weiter.
Da ein genehmigter Haushalt die Grundlage für die Arbeit der Kreisverwaltung ist, habe sich der Kreisausschuss dazu entschieden, nicht erneut mit rechtlichen Mitteln gegen das Land vorzugehen. Schmidt: „Wir bringen stattdessen eine Liste mit Veränderungen zum Haushalt 2014 in den Kreistag ein“. Neben geringfügigen Einnahmesteigerungen im Bereich der Jagdsteuer und bei den Bürgschaftsprovisionen werde dem Kreistag vorgeschlagen, bei der Bauunterhaltung bei den Straßen, den Schulen und den Verwaltungsgebäuden insgesamt rund 1,7 Millionen Euro zu sparen.
„Um es auf den Punkt zu bringen: Für die Erfüllung von bundes- und landesrechtlichen Vorgaben nehmen wir einen beschleunigten Werteverzehr bei unseren Immobilien in Kauf“, betont der Landrat. Diese Kürzungen werden die Bürger im Landkreis merken, ist sich Schmidt sicher. Wer sich also in Zukunft über den schlechten Zustand von Kreisstraßen aufrege, könne dafür die Hessische Landesregierung verantwortlich machen.
Außerdem bemüht der Kreisausschuss den Rasenmäher: Bis auf wenige Ausnahmen (Musikschulen, Beschäftigungsförderung und Qualifizierung) werden die anderen Positionen des Kreishaushaltes um 1 Prozent gekürzt – das bringt nochmal knapp 2,2 Millionen Euro. Glück hatte der Landkreis bei der Höhe der Umlagezahlung an den Landeswohlfahrtsverband. Da der überörtliche Sozialhilfeträger eine höhere Zuweisung des Bundes erhält, verringert sich die Zahlungsverpflichtung für den Kreis um rund 1,5 Millionen Euro. „Zusammen ergibt das eine Summe von mehr als 5,7 Millionen Euro, so dass wir damit die Vorgabe des Regierungspräsidiums erfüllen“, rechnet Schmidt vor. Das neue Defizit des Haushaltsplanes 2014 liegt damit bei knapp 6,3 Millionen Euro. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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