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Pressemitteilung vom 20. Februar 2014 |
Landkreis: „Schutzschirmvertrag vom RP nicht korrekt ausgelegt“ Kreis Kassel. „Das Regierungspräsidium Kassel verschweigt in seinem Statement zur Schutzschirmvereinbarung zentrale Daten“, reagiert Kreispressesprecher Harald Kühlborn auf eine Äußerung von RP-Sprecher Michael Conrad. Conrad hatte erklärt, dass der Landkreis eine Entschuldungshilfe von mehr als 66 Millionen Euro erhalten hat und sich im Gegenzug zur regelmäßigen Senkung des Defizits verpflichtet habe. Kühlborn: „Das ist bis dahin richtig – allerdings geht das RP nicht auf die wichtige Frage ein, was passiert, wenn der vereinbarte Konsolidierungspfad nicht eingehalten werden kann“. Hierzu hatten der Hessische Landkreistag, der Hessische Städtetag und der Hessische Städte- und Gemeindebund - also die Kommunalen Spitzenverbände in Hessen – mit dem Hessischen Finanzministerium gemeinsame Auslegungshinweise zu den Schutzschirmverträgen vereinbart. „Diese Regelungen sind zwar kompliziert – unter den Tisch fallen lassen, sollte man sie allerdings nicht“, so Kühlborn weiter.
Für die Fälle, in denen die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Schutzschirmverträge vereinbarten Konsolidierungsziele nicht eingehalten werden können, gibt es im Vertrag die Bezeichnung „Prognosestörung“. Die vereinbarten Auslegungshinweise sagen dazu aus: „Verschlechtert sich die Haushaltsentwicklung aus Gründen, die die Kommune nicht zu vertreten hat wie zum Beispiel Mehraufwand durch die Auswirkungen von Bundes- und Landesgesetzen sichert das Land den Kommunen zu, Abweichungen vom vereinbarten Konsolidierungspfad sorgfältig zu prüfen“, zitiert der Kreispressesprecher. In der Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes (SchuSV) heißt es zum selben Thema, dass eine Vertragsverletzung dann nicht gilt, wenn die „Verpflichtungen auf einem von der Kommune unabwendbaren Ereignis beruht, das unerwartet eintritt und gegen das die Kommune aufgrund der Kurzfristigkeit des Eintritts keine Vorsorge treffen konnte“.
„Genau auf diesen Fall haben wir uns in unseren Gesprächen mit dem Regierungspräsidium bezogen, weil eine Erhöhung der Umlage an den Landeswohlfahrtsverband Hessen, zu deren Zahlung wir gesetzlich verpflichtet sind, in Höhe von 2,2 Millionen Euro von einem Jahr auf das andere und der Anstieg der Kosten im Bereich Sozial- und Jugendhilfe sowie bei den Kosten für die Asylbewerberbetreuung für das Jahr 2014 allein auf Bundes- und Landesgesetze zurückzuführen ist und in dieser Höhe auch nicht bereits zum Zeitpunkt der Unterschrift unter den Schutzschirmvertrag absehbar waren“, erläutert Kühlborn.
Dass sich das Regierungspräsidium jetzt darauf zurückzieht, dass eine „Prognosestörung“ im Sinne des Schutzschirmgesetzes nur dann gegeben ist, „wenn sich beispielsweise die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für sämtliche Kommunen gleichermaßen ändern oder es sich um Fälle höherer Gewalt wie Naturkatastrophen handelt“, passe nicht zu den vereinbarten Auslegungshinweisen und zur Schutzschirmverordnung, so Kühlborn weiter.
Leider sei der RP-Pressesprecher in seiner Äußerung auch der „diskussionswürdigen Bildauswahl der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen auf dem Leim gegangen, die sich bei der Berichterstattung über die aktuelle Haushaltssituation des Kreises allein auf Bilder von Asylbewerberunterkünften oder Asylbewerbern konzentriert hatte“, betont der Kreispressesprecher. Dadurch sei der Eindruck entstanden, dass das Abweichen vom Konsolidierungspfad allein auf die Kosten im Zusammenhang mit der Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern zurückzuführen sei. Kühlborn: „Im Text des HNA-Berichts steht es richtig - es hat erhebliche Ausgabensteigerungen im Sozial- und Jugendhilfebereich, bei den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Bezieher sowie bei den Asylbewerbern in einer Gesamthöhe von 6,1 Millionen Euro gegeben“.
Wie weit entfernt das Regierungspräsidium vom Geist der vereinbarten Auslegungshinweisen ist, zeige allerdings die Aussage Conrads, dass selbst die falschen 6,1 Millionen Euro mehr für die Kosten für Asylbewerber nicht ausreichen würden, um den Kreis von seinen Verpflichtungen zu entheben. „Auf gut Deutsch übersetzt heißt das, dass egal welche Aufgaben Bund und Land ohne ausreichende Finanzausstattung auf die Kreise abschieben, die Kommunen allein für die Problemlösung verantwortlich sind“, verdeutlicht Kühlborn. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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