21. Februar 2014

Ottmann ist für Klage

Schulische Inklusion: Der Landrat sieht die Landesregierung in der Pflicht

Kreis Viersen

"Das Land Nordrhein-Westfalen muss die Kosten der Inklusion tragen." Mit diesen Worten reagiert Landrat Peter Ottmann auf die noch ungeklärte Frage der Finanzierung der schulischen Inklusion. Mit schulischer Inklusion ist gemeint, dass Kinder mit Behinderung ab dem Schuljahr 2014/2015 möglichst in einer Regelschule auf gleichem Niveau mit nichtbehinderten Kindern unterrichtet werden. Da das Land NRW für die Umsetzung dieses Ansatzes nach wie vor die Kommunen in der Pflicht sieht, möchte Ottmann den Streit juristisch entschieden wissen. "Der Kreis Viersen begrüßt die klare Haltung von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund, die Frage der Kostenübernahme durch den Verfassungsgerichtshof in Münster überprüfen zu lassen." "Unbefriedigend" sind laut Ottmann immer neue Kompromissvorschläge der Landesregierung, die jetzt auf Druck der kommunalen Spitzenverbände präsentiert werden.

Das Land habe, so Ottmann, ein Gesetz erlassen, das große finanzielle Auswirkungen auf die Städte, Gemeinden und Kreise habe. Mit dem Gesetz hätte zwingend eine entsprechende Finanzausstattung einher gehen müssen. "Das ist aber nicht geschehen. Wir reden also von einem NRW-Gesetz, für das wir bezahlen sollen." Das, so Ottmann, sei bei allem Verständnis für die gute Idee "schulische Inklusion" nicht hinnehmbar. "Das Land macht sich bei den Bürgerinnen und Bürgern populär, wir sollen die Zeche dafür zahlen."

Das Gesetz sei offenbar mit heißer Nadel gestrickt. Die Auswirkungen werden auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen. Nicht getan, so Ottmann, sei es auch damit, hier und dort NRW-Gelder für bauliche Investitionen oder Personal in Aussicht zu stellen, die Kommunen aber ansonsten im Regen stehen zu lassen. "Das Gesetz ist doch nicht unsere Erfindung. Wieso sollten wir dafür bluten müssen?" Wie der Vorstand des Landkreistags sieht Ottmann die verfassungsgemäßen Rechte der Kommunen durch dieses Verhalten "verletzt". Demnach sei der Klageweg die richtige Lösung.

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